Diese Woche wurde erstmals über das neue Phosphorprojekt Phase III informiert und zwar an der Orientierungsversammlung zum Thema Gewässerschutz (siehe auch BauernZeitung vom 8. und 15. No-vember). Der Aufmarsch war wiederum sehr gross. Das Thema brennt bei den Bauern, nicht nur wegen den neuen Gewässerschutzkontrollen. Viele im Einzugsgebiet des Sempacher-, ­Baldegger- und Hallwilersees wollten wissen, wie die künftigen Seeverträge ausgestaltet werden, und mit welchen Neuerungen zu rechnen ist.

Viele Bauern mit dabei

Seit 1999, also bereits 20 Jahre, laufen im Kanton Luzern Projekte zur Verminderung der Phosphorkonzentrationen in den Luzerner Mittellandseen. Gestartet wurde mit einem Pilotprojekt für den Sempachersee. Im Jahr 2000 wurde dieses auf den Baldeggersee, ab 2001 auf den Hallwilersee ausgeweitet. Das gesamte Einzugsgebiet umfasst 720 Landwirtschaftsbetriebe mit rund 12 000 ha LN.

Fokus Baldeggersee

Die letzte Projektperiode dauerte von 2016 bis 2019. Das Projekt beruhte stets auf freiwilliger Basis. Die Beteiligung der Bauern bei den sogenannten Seeverträgen, welche gegen Entschädigung zusätzliche Massnahmen für reduzierten Düngereinsatz beinhalteten, ist hoch. Aktuell beteiligen sich 70 Prozent der Betriebe mit 75 Prozent der Nutzfläche am Seevertrag. So konnten die Einträge und damit auch P-Gehalte in den Seen deutlich reduziert werden, bei allen drei Seen unter die festgelegten Zielwerte bei der P-Konzentration. Die Seen würden aber unterschiedliche Frachten tolerieren, mehr beim Sempacher-, weniger beim Baldeggersee. Sorgenkind bleibe der Baldeggersee, dort seien die Frachten nach wie vor zu hoch, die müssten halbiert werden. Schon 2016 wurde deshalb ein Forschungsprojekt «Evaluierung stark beitragender Flächen» gestartet, um die Ursachen zu analysieren und Grundlagen für ein neues Phosphorprojekt für 2020 bis 2025 zu schaffen. Dieses sollte aufzeigen, mit welchen Massnahmen die algenwirksamen Phosphorfrachten von den landwirtschaftlich genutzten Flächen im Einzugsgebiet des Baldeggersees halbiert werden könnten. Der Schlussbericht wurde im Frühjahr 2019 prä­sentiert (die BauernZeitung berichtete in der Ausgabe vom 22. März).

Die P-Versorgung abbauen

Demnach wurden wider Erwarten keine «Hot Spots» mit starkem Phosphoreintrag gefunden. Vielmehr seien eben sehr viele Böden mit Phosphor überversorgt und gleichzeitig «hydro­logisch aktiv». Das heisst, aus ­solchen ­Böden gelangt viel Phosphor unterirdisch in den See. Nur zu geringeren Anteilen sei die oberflächliche Abschwemmung, beispielsweise durch Gülle, die Ursache für den hohen Eintrag in Gewässer.

Das grösste Reduktionspotenzial bestehe beim P-Gehalt der Böden. Der Vorrat in überversorgten Böden müsse weiter reduziert werden. Je weniger solche Böden gedüngt würden, desto schneller lasse sich auch der P-Eintrag in den See reduzieren. Die bisherigen Massnahmen in den Seeverträgen würden nicht ausreichen, um die P-Fracht auf den angestrebten Zielwert zu reduzieren. Sie seien aber eine wertvolle Grundvoraussetzung für reduzierte P-Einträge aus der Landwirtschaft.

 

Der Inhalt der Phosphorprojekte III

Die Erkenntnisse des Forschungsprojekts und die darin vorgeschlagenen Massnahmen sind  in das neue Phosphorprojekt Phase III mit Start ab kommendem Jahr eingeflossen. Für dieses will der Kanton Luzern jährlich 0,5 Millionen Franken aufwenden, weitere 2 Millionen Franken sollen vom Bund kommen. Die Zusage vom Bund für das neue Projekt liegt allerdings noch nicht vor, sollte gemäss Franz Stadelmann von der Dienststelle Landwirtschaft und Wald aber eine Formsache sein.

Dank des Projekts sollen die P-Frachten im Zuströmbereich bis 2025 um 20 Prozent reduziert werden. Am meisten Wirkung verspricht man sich von der Senkung des maximalen Phosphorversorgungsgrades, von der Berechnung der Nährstoffgehalte in Hofdüngern, einem Aufstockungsverbot und einem Verbot von mineralischen Phosphordüngern.  Dies wird für alle Betriebe im Zuströmbereich im Rahmen der kantonalen Phosphorverordnung geregelt. Der Phosphor-Eigenversorgungsgrad liegt demnach neu bei 80 Prozent im Zuströmbereich des Baldeggersees, bei 90 Prozent in jenem des Sempacher-und Hallwilersees. Die Düngung unter Bedarf wird entsprechend beim Baldeggersee mit einem
höheren Beitrag entschädigt.

Alternativen gefördert

Weitergeführt und freiwillig bleiben die Massnahmen in den Seeverträgen. Beim gesamtbetrieblichen Ansatz gelten Verbot von Winterbrache, bauliche Massnahmen und noch tiefere P-Versorgungsgrade, welche differenziert entschädigt werden.  Weiterhin sind auf Gesuch hin, unabhängig von Seeverträgen, auch Beiträge für Retentionsweiher oder ein Impulsbeitrag für Einkommensalternativen möglich. Dies sah die Phosphorverordnung schon bisher vor.  Konkret sollen so Projekte im Agrotourismus, für Sozial-Betreuungsleistungen, pflanzliche Nischen oder sonstige Alternativen zur Tierhaltung gefördert werden.  Finanziert werden maximal 50 Prozent der Umstellkosten, maximal 50 00 Franken.

Neu Seevertrag plus

Für eine kleine Auswahl von Betrieben wird neu ein «Seevertrag plus» eingeführt. Diese haben einzelbetriebliche Auflagen zu erfüllen, welche zusätzlich entschädigt werden. 
Mögliche Massnahmen sind parzellenscharfe P-Bilanzierung, Parzellen mit Null-P-
Düngung, Sanierung von hoch beitragenden Zuleitungen. Damit soll bereits jetzt auf einigen Betrieben geprüft werden, in welcher Form diese Massnahmen in einer nächsten Phase für alle Betriebe im Zuströmbereich angewandt werden können. Es sei nämlich schon heute absehbar, dass das neue, ab 2020 geltende Phosphorprojekt Phase III von sechs Jahren nicht reichen werde für die Sanierung der Mittellandseen. Es werde wohl danach ab dem Jahr 2026 eine weitere Phase nötig sein.

 

 

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