In der Europäischen Union verhindert die Europäische Holzhandelsverordnung das Inverkehrbringen von Holz aus illegalem Holzschlag. In der Schweiz fehlt bisher eine Regelung zur Bekämpfung illegalen Holzschlags. Um diese Lücke zu schliessen, will der Bundesrat das Umweltschutzgesetz ändern. Am 7. Dezember 2018 hat er die Botschaft zu dieser Revision an das Parlament verabschiedet, wie er in einer Mitteilung schreibt. 

Einführung der Sorgfaltspflicht

Die Änderungen im Gesetz sehe vor, dass nur noch Holz in Verkehr gebracht und gehandelt werden dürfe, welches vorgängig legal geerntet und gehandelt wurde. Wer Holz erstmals in Verkehr bringt, muss deshalb einen entsprechenden Nachweis erbringen, dass die Sorgfaltspflicht eingehalten wurde, heisst es in der Mitteilung weiter. Der Nachweis für eine Risikobewertung solle Informationen zu Art und Herkunftsland des Holzes enthalten.

Andererseits seien Massnahmen zu treffen, um das Risiko des Inverkehrbringens illegalen Holzes zu mindern. Dazu gehöre beispielweise eine Dokumentation über die legale Bewirtschaftung des Herkunftswaldes und Informationen darüber, wie das geschlagene Holz verwertet wird.

Motion verlangt Gesetzesänderung

Die zwei gleichlautenden Motionen (17.3855, NR Peter Föhn, SVP, AG; 17.3843, NR Sylvia Flückiger-Bäni, SVP, AG) «Gleich lange Spiesse für Schweizer Holzexporteure gegenüber ihrer europäischen Konkurrenz» verlangen vom Bundesrat die Schaffung rechtlicher Rahmenbedingungen für eine EUTR-identische Regelung, um den Import von Holz aus illegalem Holzschlag zu verbieten. In Umsetzung dieser beiden Motionen hat der Bundesrat an seiner Sitzung vom 7. Dezember 2018 die Botschaft zu einer Änderung des Umweltschutzgesetzes (USG) verabschiedet.

asa