Der Vorstoss von SP-Nationalrätin Martina Munz (SH) verlangt, dass Lebensmittelgeschäfte noch geniessbare Lebensmittel bei Ladenschluss zertifizierten Organisationen oder Einzelpersonen überlassen müssen.

Die Abgabe von Tagesfrischprodukten und nicht mehr verkäuflichen Lebensmitteln sei ein erster Meilenstein zur Bekämpfung der Lebensmittelverschwendung, schreibt Munz. Heute werden solche Lebensmittel mit Waschpulver vermischt oder auf anderem Weg ungeniessbar gemacht.

Der Bundesrat ist bereit, eine rechtliche Grundlage für das erleichterte Abgeben von Lebensmitteln an gemeinnützige Organisationen zu schaffen. Eine Abgabepflicht geht im aber zu weit, wie er in seiner am Montag veröffentlichten Stellungnahme schreibt. Zudem müsse der Schutz der Gesundheit gewährleistet sein.