Die Listen sind im Schweizerischen Handelsamtsblatt veröffentlicht worden. Es handelt sich mehrheitlich um geografische Angaben von Weinen, aber auch weiteren Agrarprodukten. Gleichzeitig werden die schweizerischen und liechtensteinischen geografischen Angaben in den Mercosur-Staaten veröffentlicht.

Die Schweizer Kantone, alle betroffenen natürlichen oder juristischen Personen sowie jeder Drittstaat haben die Möglichkeit, bis am 26. Oktober 2019 begründete Bemerkungen zu den auf der Liste aufgeführten Bezeichnungen vorzulegen, wie das BLW mitteilt.

Die Listen der Bezeichnungen, die gegenseitig anerkannt werden sollen, sollen in das Freihandelsabkommen Efta-Mercosur integriert werden.