Die Regierung hat dem Parlament im Sommer neue rechtliche Grundlagen für den Gentech-Anbau vorgelegt. Sie schlägt vor, das Moratorium für den Anbau gentechnisch veränderter Organismen (GVO) um weitere vier Jahre zu verlängern. Dieses läuft Ende 2017 aus.

Das lehnt die WBK ab. Sie beantragt mit 13 zu 9 Stimmen ein unbefristetes Moratorium, wie die Parlamentsdienste am Freitag mitteilten. Die Mehrheit setzt sich aus jenen zusammen, die grundsätzlich gegen den GVO-Anbau sind und jenen, die nicht alle vier Jahre über eine Verlängerung befinden wollen.

Koexistenz könne nicht funktionieren

Die Koexistenzregelung lehnt die Kommission mit 18 zu 5 Stimmen bei 2 Enthaltungen ab. Der Bundesrat möchte mit der Verlängerung des Moratoriums auch die gesetzlichen Grundlagen für den späteren Anbau von Gentech-Pflanzen schaffen. Frühestens ab 2022 sollen GVO-Kulturen in speziell geschaffenen Anbaugebieten zugelassen werden. In diesen Arealen könnte der Bundesrat Vorschriften für den Anbau erlassen.

Nach Ansicht der Kommission kann die Koexistenz in der kleinräumigen Schweizer Landwirtschaft nicht funktionieren. Der Verzicht darauf sei aber kein Hindernis für die Forschung und die Wissenschaft, hält die WBK fest. Mit Stichentscheid des Präsidenten hat sie sich auch dafür ausgesprochen, dass bei Freisetzungsversuchen in besonders geschützten Arealen Reihenversuche mit einer Rahmenbewilligung genehmigt werden könnten.

In der Gesamtabstimmung hat die Kommission die Vorlage mit 20 zu 3 Stimmen angenommen. Diese kommt in der Wintersession in den Nationalrat.

Bauernverband zufrieden

Der Schweizer Bauernverband begrüsst beide Entscheide laut Mitteilung «ausdrücklich». Damit könne die Schweizer Landwirtschaft «weiterhin konsequent auf die Produktion hochwertiger gentechfreier Lebensmittel setzen und sich
klar von den Importprodukten differenzieren». Die gentechfreie Produktion stehe für Glaubwürdigkeit und hochwertige Lebensmittel und entspreche Konsumentenbedürfnis, heisst es.

sda/jw