Die Massentierhaltungs-Initiative will Bio-Standards für die Schweizer Nutztierhaltung. Dies geht dem Bundesrat zu weit, wie er im Januar mitgeteilt hat. Er will aber einen direkten Gegenvorschlag ausarbeiten, da er das Anliegen der Initianten grundsätzlich begrüsse. «Die Kriterien für die tierfreundliche Unterbringung, den regelmässigen Auslauf und die schonende Schlachtung» sollen deshalb laut der Mitteilung des Bundesrats anstelle des Initiativtexts in der Verfassung verankert werden.

Angeblich Streit zwischen Parmelin und Berset

Wie der «Tagesanzeiger» und weitere Titel der TX-Gruppe heute berichtet haben, sollen die Konturen der Vernehmlassungsvorlage nun vorliegen. Gemäss dem Artikel sei ein Obligatorium für die Tierwohl-Programme Besonders Tierfreundliche Stallhaltung (BTS) und Regelmässiger Auslauf ins Freie (RAUS) geplant.

Die Federführung für den Gegenvorschlag liegt beim Bundesamt für Lebensmittelsicherheit und Veterinärwesen (BLV) im Departement des Inneren von Bundesrat Alain Berset, da es um Tierschutzfragen geht. Die Standardisierung dieser Direktzahlungsprogramme gehe den Beamten im Bundesamt für Landwirtschaft (BLW) aber zu weit, heisst es im erwähnten Artikel.

Deshalb sei zwischen den Bundesämtern bzw. gar zwischen den beiden Bundesräten nun ein Streit entbrannt. Dies habe dazu geführt, dass die Vernehmlassungsvorlage für den Gegenvorschlag länger als geplant schubladisiert bleibe. Die offizielle Position ist aber, dass die Vorlage aufgrund der Corona-Krise noch nicht präsentiert wurde.  

Initianten begrüssen den Vorstoss, SBV ist dagegen

Laut dem Artikel begrüsst Massentier-Initiantin Meret Schneider die Pläne des BLV. «Dieser mutige Schritt würde die Tierhaltung stark verändern», lässt sich die grüne Nationalrätin zitieren. Wenig Sympathie hegen aber bäuerliche Kreise gegenüber dem Vorhaben. «Schon heute sind wir bei den Tierschutzvorschriften Weltspitze», begründet Markus Ritter, Präsident des Schweizer Bauernverbands. Höchsttier-Bestände gebe es in keinem anderen Land. Es brauche weder die Initiative noch einen Gegenvorschlag.

Landwirt und SVP-Nationalrat Marcel Dettling betont, dass es falsch sei, die Anforderungen in der Schweiz einseitig zu verschärfen. Auch die Initianten hegen diesbezüglich Vorbehalte. Sie werde ihr Begehren nicht zurückziehen, solange der Gegenentwurf keine Lösung für Importfleisch vorsieht, sagt Meret Schneider gegenüber dem «Tagesanzeiger». «Sonst würde die Nachfrage mit billigem Fleisch aus dem Ausland gedeckt, und die Schweizer Bauern würden ruiniert, weil sie teurer produzieren müssten.» Unterstützt wird diese Position auch von den Grünliberalen, wie Präsident Jürg Grossen im Artikel bestätigt.

 

Die Massentierhaltungs-Initiative im Wortlaut


Eidgenössische Volksinitiative 'Keine Massentierhaltung in der Schweiz (Massentierhaltungsinitiative)'

Die Bundesverfassung wird wie folgt geändert:

Art. 80a Landwirtschaftliche Tierhaltung

1 Der Bund schützt die Würde des Tieres in der landwirtschaftlichen Tierhaltung. Die Tierwürde umfasst den Anspruch, nicht in Massentierhaltung zu leben.

2 Massentierhaltung bezeichnet die industrielle Tierhaltung zur möglichst effizienten Gewinnung tierischer Erzeugnisse, bei der das Tierwohl systematisch verletzt wird.

3 Der Bund legt Kriterien insbesondere für eine tierfreundliche Unterbringung und Pflege, den Zugang ins Freie, die Schlachtung und die maximale Gruppengrösse je Stall fest.

4 Er erlässt Vorschriften über die Einfuhr von Tieren und tierischen Erzeugnissen zu Ernährungszwecken, die diesem Artikel Rechnung tragen.