Die Ständeräte Werner Luginbühl und Roberto Zanetti wollten der Kommission einen Antrag auf einen Gegenvorschlag schmackhaft machen (s. untenstehenden Bericht). Der Berner BDP-Vetreter und der SP-ler aus dem Kanton Solothurn scheiterten aber, wie Kommissionspräsident Roland Eberle (SVP, TG) erklärt.

Es gibt schon genug Gesetze, aber sie werden nicht umgesetzt

Die Urek habe damit die bundesrätliche Haltung übernommen, sagte Eberle. Die Mehrheit sei der Meinung gewesen, dass die Anliegen der Initianten in der AP 22+ bereits genügend berücksichtigt seien. Es herrsche ja kein Mangel an Gesetzen, das Problem sei eher, dass diese vor allem auf kantonaler Ebene teilweise ungenügend umgesetzt würden.

Eberle erwähnt als Beispiel die dreistufigen Schutzzonen für die Wasserfassungen. Angehört wurden von der Kommission neben einer Delegation des Schweizer Bauernverbands (SBV) auch eine Abordnung des Wasserfachverbands SVGW, offenbar gelang es dieser nicht im selben Umfang, ihre Argumente glaubwürdig zu untermauern.

Damit dürfte das Thema Gegenvorschlag zumindest in Sachen Trinkwasser-Initiative vom Tisch sein. Gleichzeitig hat sich auch das Risiko für einen Gegenvorschlag zum zweiten Vorhaben, der Pestizid-Verbotsinitiative des Vereins Future 3.0, vermindert.

Chance für Gegenvorschlag: "Eher bescheiden"

Hier geht es wie folgt weiter: Am 27. Februar wird der Bundesrat die Botschaft verabschieden. In seinem Aussprachepapier hat er bereits klar gemacht, dass er auch zu dieser Initiative keinen Gegenvorschlag will und die Initiative selber ablehnt. Deshalb könne man davon ausgehen, dass er dabei bleibt, sagt SBV-Präsident Markus Ritter. "Ob dann das Parlament einen Gegenvorschlag beschliessen wird, wird sich zeigen müssen", sagt er, die Chancen dafür beurteilt er aber als "eher bescheiden".

akr