Ab heute gilt zwischen der Schweiz und Chile die Gleichwertigkeit der biologischen Produktionsvorschriften und der entsprechenden Kontrollsysteme, wie das Bundesamt für Landwirtschaft heute bekannt gab. Die beiden Staaten haben sich auf ein Äquivalenzabkommen der Standards für Bio-Produkte geeinigt.

Neu für die Praxis

Ab sofort können in der Schweiz produzierte biologische Lebensmittel ohne zusätzlichen Kontrollen in Chile vermarktet werden. Gleichzeitig stehen auch die in Chile hergestellten Bio-Produkte in der Schweiz zur Vermarktung frei. Laut der Medienmitteilung sind alle Bio-Erzeugnisse betroffen, die in der Schweiz oder in Chile erzeugt, hergestellt, verarbeitet oder verpackt wurden. Nur tierische Bio-Produkte (alle ausser Produkte der Imkerei) aus Chile entfallen der neuen Regelung. 

Wie die EU so die Schweiz

Das BLW begründet diesen Schritt mit der Förderung des Handels mit biologischen Produkten und der Weiterentwicklung des biologischen Sektors in der Schweiz sowie in Chile. Auch besteht die Hoffnung, die bilaterale Zusammenarbeit stärken und den Schutz der jeweiligen Bio-Kennzeichnung erhöhen zu können. Mit diesem Abkommen zieht die Schweiz der EU nach, denn die EU verfügt schon seit 2017 über ein solches Arrangement mit Chile.