Die Konkurrenzfirma Pom Wonderful stört sich daran, dass ein Fruchtsaft der Coca-Cola-Marke Minute Maid "Granatapfel-Blaubeere" heisst, obwohl er nur zu 0,5 Prozent aus Säften der beiden Früchte besteht. Die Konsumenten würden irregeführt, und das auf Kosten von Pom Wonderful, erklärte der Anwalt der Firma, die reinen Granatapfelsaft verkauft. Das Minute-Maid-Produkt besteht vor allem aus Apfel- und Traubensaft.

Ein früheres Verfahren vor einem Gericht im kalifornischen San Francisco hatte Coca-Cola gewonnen. Die Richter entschieden, dass die Bezeichnung des Saftes im Einklang mit den Vorschriften der US-Lebensmittelaufsicht FDA steht. Vor dem Obersten Gerichtshof berief sich Coca-Cola-Anwältin Kathleen Sullivan auf das Urteil und betonte, die FDA sei für die "nationale Einheitlichkeit" der Kennzeichnung von Lebensmitteln zuständig.

Die obersten Richter zeigten sich am Montag kritisch. Er frage sich, ob Coca-Cola der Ansicht sei, dass die "nationale Einheitlichkeit" der Kennzeichnung darin bestehe, "Konsumenten wie in diesem Fall zu täuschen", sagte Richter Anthony Kennedy.

Sein Kollege Samuel Alito wies darauf hin, dass Konsumenten das Getränk möglicherweise wegen der gesunden Wirkungen von Granatapfelsaft kauften.

Sie wären wohl überrascht, wenn sie herausfänden, "dass weniger als die Hälfte von einem Prozent des Safts Granatapfelsaft ist", gab Alito zu bedenken. Eine Entscheidung des Obersten Gerichtshofs wird für Juni erwartet.

sda/afp