Der Fall geht ins Jahr 2018 zurück. Am 13. Oktober fand der zuständige Wildhüter eine tote Rehgeiss, die sich in einem mobilen Zaun verheddert und dabei selbst stranguliert hatte. Das Kreisgericht Wil verurteilte den Tierhalter aus Ganterschwil zu einer Geldstrafe von 30 Tagessätzen à 140 Franken und zu einer Busse von 420 Franken. Nun hat das Kantonsgericht St. Gallen das Urteil der Vorinstanz am 8. Juni gekippt. Es sprach den Angeklagten vollumfänglich frei.

Jagdaufseher reagiert verärgert

Als «unverständlich» bezeichnet Peter Weigelt, Präsident Revier Jagd St. Gallen und Präsident des Initiativkomitees «Stopp dem Tierleid», das Urteil. In einer Mitteilung des Initiativkomitees wird er wie folgt zitiert: «Das Kantonsgericht hätte auch nach heute gültiger Rechtsgrundlage eine Handhabe gegen den Landwirt gehabt.» Er beruft sich auf Artikel 41 des Jagdgesetz: «Anlagen, insbesondere unnötige Zäune, werden verboten oder beseitigt, wenn sie den Lebensraum unverhältnismässig stören.»

Vor dem Kantonsgericht sagte der Beschuldigte laut Mitteilung aus, dass sich bislang noch nie ein Tier in seinen Weidezäunen verfangen hätte. Weigelt widerspricht dieser Aussage: Er wisse von Jägern, dass sich in dem Zaun dieses Tierhalters schon mehrmals Tiere verheddert hätten. Sie hätten ihn zudem mehrfach auf den Wildwechsel in diesem Gebiet hingewiesen, geschehen sei aber nichts.

Initianten wollen strengere Regeln

Die Volksinitiative «Stopp dem Tierleid» verlangt deshalb strengere und klarere Regeln, schreibt das Initiativkomitee weiter: Neben dem totalen Verbot von Stacheldraht sollen mobile unbenutzte Weidezäune spätestens nach 14 Tagen wieder abgeräumt werden. 11’000 Menschen unterschrieben die Initiative, nötig wären 6000 Unterschriften gewesen. Der Regierungsrat hatte sich ebenfalls hinter das Anliegen gestellt.

Regierung muss Gegenvorschlag ausarbeiten

Der Kantonsrat entschied anfangs Juni allerdings anders: Er schickte die Initiative zurück an den Regierungsrat. Dieser soll einen Gegenvorschlag ausarbeiten. Der St. Galler Bauernverband (SGBV) unterstützte den Gegenvorschlag. Andreas Widmer, Geschäftsführer des SGBV und Mitglied des Kantonsparlaments (CVP), erklärt auf Anfrage der BauernZeitung: «Wir brauchen eine Lösung, die für alle Seiten – Bauern, Forst und Jagd – stimmt.»

Die Initiative hingegen schaffe weitere, kritische Punkte. So soll ein generelles Stacheldrahtverbot erlassen werden. Dabei wären auch in absturzgefährdeten Stellen die sogenannten Fällhäge mit Stacheldraht untersagt. Zudem würden sämtliche permanenten Zäune entlang des Waldes verboten werden. Widmer weist zudem auf das Dilemma von mobilen Zäunen hin: «Die Bauern sind von Gesetzes wegen verpflichtet, ihre Tiere und Kulturen einzuzäunen und so zu schützen, sonst zahlt bei Schäden die Versicherung nicht.» Auf der anderen Seite bestehe auf Feldern und Weiden in Waldesnähe wie im Offenland die Gefahr, dass sich Wildtiere im Zaun verfangen können. «Dies ist unschön und jedes verletzte oder tote Tier ist eines zuviel.»

Der St. Galler Regierungsrat hat nun ein Jahr Zeit, einen Gegenvorschlag zur Initiative «Stopp dem Tierleid» auszuarbeiten. Danach gelangt das Anliegen wieder in den Kantonsrat oder in letzter Instanz vors Stimmvolk.