Wie die Freiburger Kantonspolizei am Mittwoch mitteilte, geht es etwa um Schalldämpfer und Nachtsichtzielgeräte. Gefunden wurden die meisten Waffen bei einem Schweizer, welcher am 6. August dieses Jahres im Wald ein Reh schoss und danach flüchtete. Noch in dieser Nacht wurde dieser Mann und ein weiterer Wilderer angehalten.

Die Jagd auf das Reh war in diesem Jahr im Kanton Freiburg zwischen Mitte September und Mitte Oktober erlaubt, im August also verboten.

Die Ermittlungen gegen die beiden Schweizer führten zu drei weiteren Personen. Gegen die fünf Personen führt die Staatsanwaltschaft eine Untersuchung wegen Widerhandlungen gegen das Eidgenössische Waffengesetz respektive gegen die Jagdgesetzgebung.