Laut dem Minister sollen den Landwirten Protokolle an die Hand gegeben werden, anhand derer sie eine lokale Betäubung selbst durchführen können. Für die Kastration werde es mehrere Optionen geben, und eine Tierarztpflicht sei nicht vorgesehen, versicherte Guillaume.

Die französische Regierung will in Sachen Tierwohl insgesamt einen Schritt nach vorn machen. Neben dem ebenfalls für Ende 2021 anvisierten Ausstieg aus dem Kükentöten werden nach Angaben von Guillaume auch die Vorgaben für Tiertransporte verschärft. Geplant sind demnach unter anderem eine Ausweitung der Kontrollen bei Ferntransporten sowie eine stärkere Sanktionierung von Verstössen.

Mit dem Kastrationsverbot sollen zudem weitere Auflagen zur Verbesserung des Tierwohls in der Schweinehaltung eingeführt werden, darunter der Einsatz von Beschäftigungsmaterial und von Tränksystemen. Den Tierhaltern wird dem Minister zufolge eine Übergangsfrist von einem Jahr eingeräumt, in der Verstösse noch nicht geahndet werden sollen. Die Regierung arbeite zudem gerade an einer Verordnung, die „schmerzhafte Praktiken“ in der Tierhaltung grundsätzlich untersagen solle. Ferner solle die Möglichkeit geschaffen werden, die Einsetzung eines Tierschutzbeauftragten zur Auflage zu machen.

In Frankreich gibt es bereits einige Betriebe, die erfolgreich auf eine betäubungslose Kastration verzichten. Dazu gehört unter anderem einer der grössten Schweineerzeuger des Landes, die Genossenschaft Cooperl. Das Unternehmen hatte bereits 2012 begonnen, Alternativen einzusetzen; mittlerweile setzen Medienberichten zufolge 85 % der angeschlossenen Schweinehalter auf diese Verfahren. 2016 hatte die Genossenschaft rund 5,8 Millionen Schweine gemästet.