Das Repräsentantenhaus und der Senat stimmten zum Jahresende 2015 dem Haushaltsgesetz zu, dem die Aufhebung von COOL angehängt war. Die Vorschrift war mit dem Agrargesetz 2002 eingeführt, 2008 erweitert und 2013 novelliert worden. Kanada und Mexiko klagten mit Erfolg bei der Welthandelsorganisation (WTO) gegen die US-Herkunftsregelung.

Die US-Regierung stoppte unmittelbar nach der Kongressentscheidung die Vorschrift, der zufolge Erzeuger und Verarbeiter in der gesamten Kette zuletzt aufzeigen mussten, wo das Tier geboren, aufgezogen und wo es geschlachtet wurde. Der Kongress reagierte mit der Streichung der Herkunftsetikettierungspflicht für Rind- und Schweinefleisch auf das jüngste WTO-Urteil in diesem Streit, wonach Kanada und Mexiko für die Exporteinbussen, die ihrer Agrarwirtschaft durch COOL entstehen, Vergeltungstarife auf Importprodukte aus den USA in einer Gesamthöhe von gut 1 Mrd $ (1 Mrd CHF) jährlich hätten verhängen dürfen.

Die amerikanische Fleischindustrie begrüsste die Aufhebung der Kennzeichnungsvorschrift; sie hatte vor Exporteinbussen und Arbeitsplatzverlusten gewarnt. Verbraucherschützer kritisierten den Schritt dagegen als „Weihnachtsgeschenk“, und zwar insbesondere für die US-Schlachtfirmen, die Rinder aus Mexiko verarbeiteten.

AgE