Insgesamt seien im vergangenen Jahr 130 Kontrollen durchgeführt worden. Bei den Unternehmen, die korrekt deklariert hätten, handle es sich um Firmen, die ihre Deklarationspflicht auch aufgrund vorhergehender Kontrollen mit einem funktionierenden Deklarationssystem umgesetzt hätten.

Bei zwei Prozent fehlte alles

Bei rund 35 Prozent der Unternehmen sei kein kontrolliertes Produkt vollständig und korrekt deklariert worden. Dabei habe es sich hauptsächlich um kleine Unternehmen gehandelt, die noch nie überprüft worden seien und die sich ihrer Deklarationspflicht oft nicht bewusst gewesen seien. Die Mängel seien meist in der fehlenden Deklaration der Holzherkunft gelegen.

Bei knapp zwei Prozent der Unternehmen habe es bei allen kontrollierten Produkten sowohl an der Angabe der Holzart als auch an der Angabe der Holzherkunft gefehlt.

Fast zwei Drittel mangelhaft

Bei 35 Prozent der kontrollierten Unternehmen seien die Produkte mehrheitlich korrekt deklariert worden. Bei 63 Prozent sei die Deklaration der Holzherkunft mangelhaft gewesen, bei drei Prozent die deklarierte Holzart und bei 21 Prozent sei sowohl die deklarierte Holzart als auch die Holzherkunft beanstandet worden, heisst es weiter.

Bei 13 Prozent der bemängelten Produkte habe das BFK die deklarierte Holzart angezweifelt oder die fehlende Zugänglichkeit zum wissenschaftlichen Namen der Holzart bemängelt.

Mehrheitlich systembedingte Mängel

Die meisten Unternehmen, die nur teilweise korrekt deklariert hätten, seien Grossunternehmen mit einer grösseren Anzahl deklarationspflichtiger Produkte im Hauptsortiment. Das BFK habe hauptsächlich Filialen ausgewählt, die bisher noch nie kontrolliert worden seien. Festgestellt worden seien mehrheitlich systembedingte Mängel.

 

Holzart und Holzherkunft muss deklariert werden

Eine 2012 in Kraft gesetzte Verordnung verlangt, dass die Holzart und Holzherkunft bei der Abgabe von Holz und Holzprodukten an die Konsumenten deklariert werden müssen. Bei Verstössen gegen die Deklarationspflicht werden die Firmen aufgefordert, Massnahmen zu treffen. Dazu werden ihnen Fristen gesetzt, innerhalb derer sie die korrekte Umsetzung der Verordnung sicherstellen und belegen müssen.