Der Bundesrat passt das Lebensmittelrecht an und ermöglicht die Tötung von Tieren auf dem Herkunftsbetrieb. Ausserdem gibt es neu die Kennzeichnung «GVO-frei» für tierische Lebensmittel.
Artikel lesen
Ziel der Revision des Lebensmittelrechts sei es einerseits, den Gesundheitsschutz der Konsumentinnen und Konsumenten zu gewährleisten und andererseits das Schweizer Gesetz an jenes der EU anzugleichen. So würden Handelshemmnisse abgebaut, schreibt der Bundesrat in einer Medienmitteilung.
Hof- und Weidetötung in Zukunft möglich
Im Zuge dieser Revision wird auch die Tötung, das heisst das ...