Ferdi Hotel schweigt nach dem Urteil wegen fahrslässiger Tierquälerei nicht, sondern lässt durch seine Anwältin seine Sicht der Dinge verbreiten: «Das Bezirksgericht hat die Anträge der Staatsanwaltschaft weitgehendst verworfen. Insbesondere der Vorwurf der vorsätzlichen Tierquälerei ist endgültig vom Tisch», steht in der Mitteilung.

Das Gericht sei selbst bei der bedingten Geldstrafe für die Fahrlässigkeit im unteren Drittel des gesetzlichen Strafrahmens geblieben, «was deutlich macht, dass es sich maiximal um einen leichten Fall handelt.» Zudem habe das Gericht auch von der von der Staatsanwaltschaft geforderten Busse abgesehen. Es sei zu betonen, dass auch das Bezirksgericht nur noch von einem «Bagatellfall» ausgehe.

Von eigener Unschuld überzeugt

Ferdi Hodel zeigt sich weiter überzeugt von seiner und der Unschuld aller involvierten Personen. Er will deshalb beim Obergericht Berufung einlegen.

Hodel soll gemäss Anklage ein Pferd beim Training so schlecht behandelt haben, dass es später eingeschläfert werden musste. Hodel, der zusammen mit seiner Frau eine Pferdezucht betreibt, hatte im März 2012 ein Springpferd in einem Training verladefähig machen wollen. Hodel hatte das Pferd kurz zuvor für 22'000 Franken verkauft.


Die Käuferfamilie reklamierte jedoch, weil es nicht in den Pferdeanhänger wollte. Rund drei Monate nach dem Verladetraining dokumentierten Röntgenbilder beim Tier Frakturen an den Dornfortsätzen mehrerer Rückenwirbel.

Wie die «Neue Zürcher Zeitung» berichtete, warf die Anklage Hodel vor, das Pferd bei dem rund viereinhalbstündigen  Verladetraining überfordert zu haben. Spätestens nach einem Ausbruchsversuch hätte das Training abgebrochen werden müssen. Hodel habe das Leiden des Tieres in Kauf genommen,  um den Handel nicht rückgängig machen zu müssen.

BauZ