Um den biologischen Gemüseanbau zu fördern, genehmigte der Freiburger Grosse Rat im Dezember die Subventionierung des Entwicklungsprojekts «Bio-Gemüse Seeland» (wir berichteten). Grundsätzlich begrüsse die Fenaco die Investitionen in eine nachhaltige Landwirtschaft und unterstütze daher im Grundsatz das Vorhaben, heisst es in der Medienmitteilung.

A-fonds-perdu-Beiträge im Umfang von 16,9 Millionen Franken

Jedoch werde das PRE-Projekt durch Subventionen von Bund und Kanton in Höhe von 16,9 Millionen Franken mitfinanziert. Drei Viertel dieser Subventionen sollen in zwei Teilprojekte für Gewerbebauten der Terraviva AG (CHF 11,1 Mio) und Seeland Bio (CHF 1,7 Mio) fliessen, was die Fenaco nicht unterstütze. Denn gemeinsam würden die beiden Unternehmen mit über 90 % Marktanteilen den Biomarkt im Seeland dominieren. «Von den zwei Teilprojekten profitieren in erster Linie zwei führende privatwirtschaftlich organisierte Unternehmen der nachgelagerten Stufe und nicht die produzierenden Landwirtinnen und Landwirte», schreibt die Fenaco in der Mitteilung.

Einsprache gegen die Sonderbehandlung

Eine solche Sonderbehandlung von Einzelunternehmen sei unnötig und falsch, kritisiert die Fenaco. Die Subventionsgelder, die eigentlich für Landwirtinnen und Landwirte bestimmt wären, würden so in den Landwirtschaftsbudgets des Bundes und der Kantone fehlen, so die Fenaco. Daher erhebe die Fenaco Genossenschaft Einsprache gegen die zwei Teilprojekte des PRE-Projekts «Bio Gemüse Seeland». Damit soll die rechtliche Klärung der Situation im Hinblick auf zukünftige PRE-Projekte geklärt werden.

Wettbewerbsneutralität wird verletzt

PRE-Projekte können nur bewilligt werden können, wenn das Vorhaben die Wettbewerbsneutralität nicht verletzt. Da die Fenaco in Ins die Obst- und Gemüsezentrale betreibt und somit von der Wettbewerbsverzerrung selbst betroffen wäre, könne die Genossenschaft Einsprache erheben und einen Grundsatzentscheid herbeiführen, heisst es zum Schluss der Mitteilung.