Der Rückgang der Anzahl Versuchstiere um 27'938 auf total 586'643 ist laut Bundesamt für Lebensmittelsicherheit und Veterinärwesen (BLV) vor allem auf eine Reduktion beim Einsatz von Fischen und Geflügel zurückzuführen.

Mehr Gentech-Mäuse

Im Vergleich zu 2017 würden letztes Jahr knapp 7'500 gentechnisch veränderte Mäuse mehr in Tierversuchen verwendet. Schon seit 20 Jahren steigt die Anzahl Gentech-Mäuse bei Experimenten mit Tieren stetig an. Das liege an der Entwicklung der biomedizinischen Forschung, etwa zu Krebs und Autoimmunerkrankungen, schreibt das BLV.

Ausserdem wurden 2018 134 Primaten mehr gemeldet als im Vorjahr.

Vor allem Schweregrad 0

Tierversuch ist aber nicht gleich Tierversuch; es gibt vier verschiedene Kategorien. Der Grossteil der eingesetzten Primaten wurde Versuchen im Schweregrad 0 (keine Belastung) unterzogen. Das heisst, sie wurden in ihrem Verhalten beobachtet, erklärt das BLV. Bei Schweregrad 2 und 3 wurden mit 15 Primaten 10 weniger als 2017 eingesetzt. 

 

Verschiedene Schweregrade

Es gibt insgesamt vier Stufen:

Schweregrad 0 (keine Belastung): Eingriffe und Handlungen an Tieren zu Versuchszwecken, die den Tieren keine Schmerzen, Leiden oder Schäden zufügen, sie nicht in Angst versetzen und ihr Allgemeinbefinden nicht beeinträchtigen

Schweregrad 1 (leichte Belastung): Es wird mit kurzfristigen leichten Schmerzen oder Schäden oder einer leichten Beeinträchtigung des Allgemeinbefindens gerechnet

Schweregrad 2 (mittlere Belastung): kurzfristige mittelgradige oder mittel- bis langfristig leichte Schmerzen, Leiden oder Schäden, eine kurzfristige mittelgradige Angst oder eine kurz- bis mittelfristige schwere Beeinträchtigung des Allgemeinbefindens sind möglich

Schweregrad 3 (schwere Belastung): Eingriffe und Handlungen an Tieren zu Versuchszwecken, die mittel- bis langfristige mittelgradige Schmerzen oder schwere Schmerzen, langfristiges mittelgradiges bis schweres Leiden, mittel- bis langfristige mittelgradige Schäden oder schwere Schäden, langfristige schwere Angst oder eine schwere Beeinträchtigung des Allgemeinbefindens bewirken. Z.B. Verpflanzung von aggressiven Tumoren in Tiere

 

Hunde für ein DNA-Archiv

Auch die Anzahl Hunde in Tierversuchen stieg um 1103 Tiere an. Dies, weil ein DNA-Archiv aufgebaut wurde, zur Erforschung von Erbkrankheiten. Dazu wurden (nach dem Einverständnis der Tierhaltenden) Blut- und Haarproben entnommen. Auch dieses Vorgehen läuft unter Schweregrad 0.

Meist keine Belastung

Den Zahlen des BLV zufolge wurden 71,1 Prozent der Versuchstiere keiner oder einer leichten Belastung (Schweregrad 0 oder 1) ausgesetzt. In Schweregrad 2 kamen etwa 26,2 Prozent der Tiere zum Einsatz, 2,7 Prozent wurden einer schweren Belastung (Schweregrad 3) unterzogen.

In den letzen zehn Jahren wurden weniger Tiere bei Schweregrad 1 eingesetzt (minus 34 Prozent), aber bei Schweregard 2 nahm die Zahl um 26,4 Prozent gegenüber 2009 zu. Bei Schweregrad 3 gibt es keine klaren Tendenzen, die Zahlen schwanken von Jahr zu Jahr.

 

Bewilligungsverfahren

Damit ein Tierversuch durchgeführt werden darf, müssen Forschende folgende Schritte befolgen:

  1. Gesuch bei den kantonalen Behörden (Beschrieb des Versuchs mit Begründung und Erklärung, wieso es keine andere Methode dafür gibt und dass die Tiere bei der Durchführung so wenig wie möglich belastet werden, plus eine Güterabwägung, bei der das Leid der Versuchstiere gegen das Interesse der Gesellschaft oder Umwelt abgewogen wird)
  2. Prüfung durch die kantonale Tierversuchskomission (Aufsicht durch das BLV, es kann Beschwerde einreichen und muss vom Kanton informiert werden)