Bei 2,6 Prozent der Ausgaben seien Unregelmässigkeiten festgestellt worden, heisst es in einem heute (8. Oktober 2019) veröffentlichten Bericht des Europäischen Rechnungshofes, der über den 155 Milliarden Euro grossen EU-Haushalt wacht. 2017 seien es 2,4 Prozent gewesen.

Kein Grund zur Sorge

Rechnungshof-Präsident Klaus-Heiner Lehne sagte, die festgestellten Unregelmässigkeiten seien noch kein Grund zu grosser Sorge. Sie machten nur einen kleinen Teil des Haushalts aus und seien grösstenteils auf komplexe Zahlungsregeln zurückzuführen. Allerdings gebe es Bereiche, in den eine überdurchschnittlich hohe Fehlerquote festgestellt worden sei - etwa bei Entwicklungsprojekten in ärmeren Regionen der EU oder bei Hilfen für Schwellenländer ausserhalb der EU.

Unkorrekte Angeben zur bewirtschafteten Fläche

Fehler passierten nach Angaben der Rechnungsprüfer unter anderem dadurch, dass nicht förderfähige Kosten erstattet wurden. Im Forschungsbereich wurden beispielsweise immer wieder zu hohe Personalkosten eingereicht. Bei der Kostenrückerstattung habe die geschätzte Fehlerquote bei 4,5 Prozent gelegen.

Gängige Beispiele für regelwidrig verteilte EU-Mittel sind laut den Angaben etwa Hilfen für Agrarbetriebe, die falsch berechnet wurden, weil die Landwirte unkorrekte Angaben zur Grösse ihrer bewirtschafteten Fläche gemacht hatten. Auch die Vergabe öffentlicher Aufträge mit EU-Mitteln durch die Mitgliedstaaten ohne korrekte öffentliche Ausschreibung ist eine häufige Fehlerquelle.

Bürokratische Hürden verringern

Raum für Verbesserungen gibt es seiner Meinung nach vor allem bei Regulierungen. Die künftige EU-Kommission unter Ursula von der Leyen solle bürokratische Hürden abbauen und bessere Kontrollmöglichkeiten schaffen, sagte Lehne weiter.