Es gebe nichts, was die Gültigkeit der massgeblichen EU-Pflanzenschutzmittelverordnung infrage stellen könnte, entschied der EuGH am Dienstag in Luxemburg.

Gericht sieht kein Grund, die Verordnung zu kippen

Hintergrund dieser Vorlage ist ein Strafverfahren gegen Aktivisten, die in Frankreich in mehreren Geschäften Kanister eines glyphosathaltigen Pflanzenschutzmittels mit Farbe beschmiert haben sollen. Sie müssen sich deshalb wegen Sachbeschädigung vor Gericht verantworten.

Das französische Gericht wollte nun vom EuGH wissen, ob die EU-Verordnung über das Inverkehrbringen von Pflanzenschutzmitteln grundsätzlich ausreiche, um den Schutz der Bevölkerung und der Umwelt zu gewährleisten. Denn würde das nicht zutreffen, könnte die französische Justiz von einer Strafverfolgung absehen.

Der EuGH prüfte daraufhin anhand von mehreren Aspekten, ob die Vorgaben mit dem Vorsorgeprinzip unter anderem zum Schutz der Gesundheit vereinbar sind. Die Luxemburger Richter sahen aber in keinem Punkt einen Grund, um die Verordnung zu kippen. «Die für die Zulassung von unter anderem glyphosathaltigen Pflanzenschutzmitteln geltenden Verfahrensvorschriften sind somit gültig», erklärte der EuGH.

Monsanto beteuert: Glyphosat ist ungefährlich

Glyphosat war 2017 in der EU nach langem Streit für weitere fünf Jahre zugelassen worden. Die Lebensmittelbehörde Efsa und die europäische Chemikalienagentur Echa waren zu dem Schluss gekommen, dass verfügbare wissenschaftliche Erkenntnisse nicht ausreichten, um das breit eingesetzte Mittel als krebserregend einzustufen. Der Hersteller - die Bayer-Tochter Monsanto - gibt an, bei vorschriftsgemässer Anwendung seien die Produkte ungefährlich.

Von Umweltschützern wird die Aussagekraft der zugrundeliegenden Studien angezweifelt. Die Internationale Krebsforschungsagentur der Weltgesundheitsorganisation stuft Glyphosat als «wahrscheinlich krebserregend» für den Menschen ein.

In der Schweiz darf Glyphosat eingesetzt werden. Doch der Verkauf des umstrittenen Herbizids ist rückläufig. 2017 wurden davon noch 186 Tonnen verkauft. Dies sind 45 Prozent weniger als 2008, wie das Bundesamt für Landwirtschaft (BLW) Anfang Februar mitteilte.