Maximal 10,9 Mio Franken stehen für Massnahmen im Bereich Landschaftsqualität für die Luzerner Landwirte zur Verfügung. Bekanntlich wurde dieser Plafond bereits 2015 erreicht. Entsprechend musste bei den Auszahlungen 2015 der Grundbetrag von Fr. 350.– auf Fr. 300.– reduziert werden. Bei der "gestaffelten Futterbaunutzung" wurde 2016 der Betrag pro Hektare von Fr. 180.- auf Fr. 115.– gekürzt, wenn im Frühling nicht alles aufs Mal gemäht wurde. Die Gesuchsmassnahme A7b "Holzlattenzäune und Schärhäge neu erstellen" wird auf 2017 ganz gestrichen. "Diese Streichung erfolgt auf Grund der beschränkten finanziellen Mittel wie auch des hohen Zielerreichungsgrades", schreibt das Lawa auf Anfrage. Die Landwirte wurden Mitte Woche per Lawa-Newsletter informiert. Die Gesuche, welche bis Ende August 2016 eingereicht und bewilligt wurden, behalten ihre Gültigkeit.

Nicht zu verwechseln sind die Massnahmen "Erstellung" und "Unterhalt". Bewilligte und umgesetzte Lattenzaunprojekte bekommen weiterhin einen jährlichen Beitrag von Fr. 2.– pro Laufmeter Zaun (Massnahme A7a). Rund 80 Prozent der Luzerner Landwirtschaftsbetriebe beteiligen sich gemäss Lawa am neuen Programm. Ihre Massnahmen generieren pro Betrieb durchschnittlich Fr. 2900.–. Das Lawa geht bei den LQB nun von einer gewissen Beruhigung aus. "Was angemeldet werden konnte, wurde meist auch angemeldet", sagt Franz Stadelmann, Fachleiter Natürliche Ressourcen. Trotzdem ist davon auszugehen, dass sich einige Betriebe
noch für das Programm interessieren werden bzw. bestehende Teilnehmer zusätzliche Massnahmen anmelden. Da der Kuchen trotz steigender Beteiligung immer gleich gross bleibt, werden die Stücke von Jahr zu Jahr ein wenig kleiner. Oder anders formuliert: Die Luzerner Landwirtschaft produziert mehr Landschaftsqualität, als gefordert und entschädigt wird.

aem

Artikel mit Interview in der heutigen BauernZeitung.