Viel Tierwohl bei passender Infrastruktur und richtigem Management. So wird im Merkblatt 2019 des Forschungsinstituts fürBiolandbau  Fibl für die Freilandhaltung von Schweinen geworben. Im Gegensatz zum Ausland sei diese Haltung hierzulande wenig verbreitet. Dabei wäre diese Haltung vor allem für kleinere Betriebe interessant. 

In der Freilandhaltung werden meist wenige  Mastschweine oder trächtige Galtsauen zeitlich begrenzt auf Weiden in mobilen Ställen gehalten. Die Aufzucht im Freiland bedeutet, die Tiere, einem tieferen Keimdruck als in geschlossenen Ställen auszusetzen. Freilandhaltung mit kleinen Beständen kann bezüglich Infrastruktur kostengünstiger realisiert werden

«Für Freiland-Geflügel gibt es einige Gesuche.»

Stefan Gebert, Landwirtschaft Aargau 

Umweltauflagen beachten

Wer Schweine im Freiland halten wolle, solle aber laut Merkblatt, rechtzeitig mit den Behörden Kontakt aufnehmen, damit die gesetzlichen Auflagen, so vor allem bezüglich Gewässerschutz, eingehalten werden können Aufgrund der neuesten Entwicklungen (Merkblatt Nordwestschweizer Kantone) sollte stets beim Kanton angefragt werden, ob eine Baubewilligung für die Freilandhütten notwendig ist.

Baubewilligung ist zwingend

Einige Kantone verlangen mittlerweile eine Baubewilligung  für Weideställe. Stefan Gebert von Landwirtschaft Aargau verweist auf das gemeinsame Merkblatt der Nordwestschweizer Kantone, aktueller Stand Oktober 2019. Während Weideunterstände, vorbehältlich Nutzungsvorschriften in Schutzzonen, während sechs Monaten pro Kalenderjahr keiner Baubewilligung bedürfen, seien mobile und fixe Weideställe in jedem Fall baubewilligungspflichtig.

Fokus auf Nährstoffe

Das gilt sowohl für Iglus für Schweine, wie auch für die weit verbreiteten mobilen Hühnerställe für Mastpoulets oder Legehennen. Gebert verweist vor ­allem auch auf die hohe Nährstoffbelastung der Weiden, wenn Schweine im Freien gehalten werden. Deshalb würden gar grössere Mindestflächen vorgeschrieben als gemäss Label-Vorschriften verlangt. Und im ­Spezialgebiet Hallwilersee-Sanierung oder im Zuströmbereich von Nitratgebieten sei im Aargau die Freilandhaltung von Schweinen und Geflügel grundsätzlich nicht zulässig.

Im Aargau gebe es seines Wissens denn auch nur einen einzigen Betrieb in Scherz, der Schweine professionell auf Freiland hält, erklärt Gebert. Ansonsten sei das im Aargau kaum ein Thema. Denkbar sei, dass zwar gelegentlich auch auf weiteren Betrieben zeitweise einige wenige Schweine so gehalten werden. «Wo kein Kläger, kein Richter.»  Mehr verbreitet sei die Haltung von Geflügel im Freien. «Dafür gibt es jährlich mehrere Baugesuche».

Bioschweine in Horw

Auch im Schweinekanton Luzern sei Freilandhaltung kaum ein Thema, erklärt Franz Stadelmann von der Dienststelle Landwirtschaft und Wald. Allerdings gebe es auch hier wohl einige Biobauern, welche temporär einige Mastschweine in Iglus halten.

So beispielsweise in Horw der bekannte Biobetrieb Uelihof, und gleich in der Nachbarschaft Biobauer Hans Wey vom Biohof Hinterberg. Hier werden in Zusammenarbeit mit dem Uelihof nun in der dritten Saison jeweils den  Sommer über einige Mastschweine auf Weiden für den Uelihof ausgemästet, erzählt Hans Wey. Den Tieren stehen verschiebbare Iglus, genügend Weideflächen und eine Futterstation zur Verfügung. Die robuste Rasse Hampshire biete sich geradezu für die extensive Bio-Schweinehaltung auf Freiland an, heisst es auf der Website des Uelihof. Das Fleisch wird in der eigenen Biometzgerei auf dem Hof verarbeitet und vermarktet.

Erstmals ein Baugesuch

Erstmals sei im Kanton  Luzern ein Baugesuch für eine ganzjährige Schweinehaltung im Freien vor einigen Wochen aus Meggen eingegangen, erklärt Franz Stadelmann. Dieses könne allerdings nicht bewilligt werden. Stadelmann betont ebenfalls die Baubewilligungspflicht für Freilandhaltungen. Darauf könne am ehesten verzichtet werden, wenn die Tiere maximal drei Monate auf einer Weide gehalten werden.

Wenn Iglus aber auf neue Weideflächen verschoben würden, so gelte dies als Verlängerung über drei Monate hinaus und sei gemäss einem Urteil des Bundesverwaltungsgerichtes baubewilligungspflichtig. Stadelmann verweist ferner auf das Merkblatt des Bundesamts für Umwelt und die strengen Auflagen bezüglich Neigung der Weideflächen und Mindestabstände. Eher im Trend seien hingegen auch im Kanton Luzern die Freilandhaltung von Legehennen und Mastpoulets.