Bisher galt es praktisch unmöglich, ein durch Genome Editing (z. B. über Crisps-Cas) hergestelltes Produkt sicher als solches zu identifizieren. Denn bei den Verfahren der neuen Gentechnik werden nur kleinste Veränderungen im Erbgut vorgenommen, die sich kaum von natürlichen Mutationen unterscheiden lassen. 

Verbotenen GVO-Raps nachweisen

Nun ist es einer Gruppe von Nicht-Regierungsorganiationen und Anti-Gentechnik-Verbänden gelungen, einen wirksamen Nachweistest für einen Herbizid-toleranten Raps zu entwickeln, wie Topagrar meldet. Damit wolle man verhindern, dass diese Rapssorte als Lebens- oder Futtermittel in EU-Länder gelangt, da sie EU-weit verboten ist. Laut Angaben der Entwickler des Tests wird die GVO-Rapssorte in Teilen der USA und Kanada angebaut. 

Der Test ist behördlich validiert

Das Nachweisverfahren wurde Open Source veröffentlicht, ist also für jedermann zugänglich. Das Umweltbundesamt Österreichs soll den Test validert haben. Er erfülle alle gesetzlichen Vorgaben der EU. Somit ist es sehr wahrscheinlich, dass bald ähnliche Verfahren für andere GVO erarbeitet werden können – vor allem, weil laut den Entwicklern bereis bekannte Vorgehensweisen verwendet werden. 

 

Verbote in der Schweiz und der EU

Vor zwei Jahren hat das Europäische Gericht entschieden, dass auch Genom-Editierte Organismen unter das EU-GVO-Recht fallen. Zwar ist in EU-Ländern der Anbau von Gentech-Pflanzen nicht per se verboten, die zugelassenen GVO-Sorten sind aber beschränkt und die oben genannte Rapssorte der amerikanischen Firma Cibus gehört nicht dazu. In der Schweiz wird es ähnlich gehandhabt: Durch Genom Editierung hergestellte Produkte sind wie anderer gentechnisch veränderte Organismen über das Gentech-Moratorium verboten und dürfen nicht angebaut werden. 

Erklärvideo zu den verschiedenen Methoden der Gentechnik: 

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