Der Ausbau der Stromproduktion aus erneuerbaren Energien soll weiter verstärkt werden, allem voran bei der Sonnenenergie, schreibt das Bundesamt für Energie (BFE) in einer Mitteilung vom Donnerstag. So stünden im kommenden Jahr für die Förderung der Photovoltaik total 470 Millionen Franken zur Verfügung. Damit könne erstmals die Warteliste für Einmalvergütungen für Photovoltaikanlagen komplett abgebaut werden.

Einmalvergütung für kleine Photovoltaikanlagen (KLEIV)

2020 erhalten rund 20'000 Anlagen eine KLEIV. Die Auszahlungen betragen insgesamt 130 Millionen Franken, schreibt das BFE.

2021 stehen für die KLEIV 270 Millionen Franken zur Verfügung. Die KLEIV könne so voraussichtlich für alle Anlagenbetreiber ausbezahlt werden. Das betreffe voraussichtlich 25‘000 Anlagen mit einer Leistung von etwa 330 Megawatt (MW).

Einmalvergütung für grosse Photovoltaikanlagen (GREIV)

Mit dem neuen Energiegesetz, das seit dem 1. Januar 2018 in Kraft ist, gibt es die Einmalvergütung auch für grössere Photovoltaikanlagen (GREIV) mit einer Leistung zwischen 100 kW und 50 MW. Seit Februar 2020 ist die Warteliste für die GREIV-Anmeldungen abgebaut, wie das BFE schreibt.

Das Fördervolumen 2020 für die GREIV betrage rund 257 Millionen Franken, demnach erhalten rund 2400 Anlagen mit einer Leistung von 713 MW eine Zusage. 2021 stehen für die GREIV rund 200 Millionen Franken zur Verfügung, wie das BFE schreibt.

Einspeisevergütungssystem (KEV)

Weiter wurden im laufenden Jahr 147 Photovoltaikanlagen mit einer Leistung über 100 kW (total 41 MW) in das Einspeisevergütungssystem (KEV) aufgenommen. Die KEV-Warteliste bei der Photovoltaik sowie bei den übrigen Technologien werde nicht mehr weiter abgebaut.

Investitionsbeiträge

Während 2020 Zusicherungen in der Höhe von insgesamt rund 13 Millionen Franken für Kleinwasserkraft-Anlagen erteilt werden sollen, werden 2021 sogar 25 Millionen Franken für die Erneuerung und Erweiterung von Kleinwasserkraftwerken zur Verfügung stehen, so das BFE.

Bei den Grosswasserkraft-Anlagen wurden 2020 nur zwei Gesuche für Investitionsbeiträge eingereicht und das Budget von rund 100 Millionen somit nicht ausgeschöpft. Auch bei den Biomasse-Anlagen waren es neun Anträge für stromproduzierende Klärgas-, Kehrrichtverbrennungsanlagen oder Holzkraftwerke. Bis Ende des Jahres sollen laut BFE Zusicherungen in der Höhe von rund 10 Millionen Franken erteilt werden.

9 Prozent des Verbrauchs

Im laufenden Jahr wurden laut BFE rund 22‘400 neue Anlagen zur Stromproduktion aus erneuerbaren Energien gefördert. Total seien über 85'000 geförderte Anlagen in Betrieb, die knapp 9 Prozent des schweizerischen Verbrauchs produzieren. Erstmals seit 2008 konnte die Warteliste vollständig abgebaut werden.

Für die Förderung der Stromproduktion aus erneuerbaren Energien, Stromeffizienzmassnahmen und Gewässersanierungen bezahlen die Schweizer Stromkonsumentinnen und -konsumenten seit 1. Januar 2018 einen Netzzuschlag von 2,3 Rappen pro Kilowattstunde. Das Geld fliesst in den Netzzuschlagsfonds, aus dem verschiedene Fördermassnahmen finanziert werden.