Der neue Verfassungsartikel zur Ernährungssicherheit, der am 24. September 2017 zur Volksabstimmung gelangt, berücksichtigt grenzüberschreitende Handelsbeziehungen. Absatz d) dieses Artikels präzisiert, dass diese grenzüberschreitenden Handelsbeziehungen zur nachhaltigen Land- und Ernährungswirtschaft beitragen müssen. Abkommen, welche die Landwirtschaft gefährden oder Begleitmassnahmen erfordern, um durch die Liberalisierung bedingte finanzielle Verluste zu kompensieren, fallen nicht in diese Kategorie. Begleitmassnahmen zur Kompensation der Einkommenseinbussen würden die Schweizer Landwirtschaft in ein bürokratisches Joch einspannen. Die Schweizer Landwirtschaft und der Agrar- und Lebensmittelsektor benötigen keine zusätzlichen Unterstützungsmassnahmen, sondern einen stabilen, zuverlässigen Rahmen, damit sich gesunde, wirtschaftliche Unternehmen entwickeln können.

Ohne Grenzschutz würde die professionelle Produktion von Gemüse, Getreide oder Fleisch, wie wir sie heute kennen, verschwinden. Die Schweizer Landwirtschaft würde auf eine Nischenproduktion reduziert. Ein Grossteil an Lebensmitteln würde importiert und die Probleme im Zusammenhang mit der Nutzung natürlicher Ressourcen und dem Umweltschutz würden exportiert. Global heisst dies also: Die Probleme würden ausgelagert, nicht aber gelöst.

Problematische Freihandelsabkommen

Die SALS-Schweiz stellt eine Zunahme an Projekten für Freihandelsabkommen fest. Sie ist der Auffassung, dass einige unter ihnen Elemente enthalten, die mit dem neuen Verfassungsartikel nicht vereinbar sind. Die mit Indonesien und Malaysia geplanten Abkommen würden den Import von Palmöl fördern. Gemäss Vereinten Nationen ist in diesen Ländern die Pflanzung von Palmen zur Ölproduktion Hauptursache für die Abholzung der Regenwälder. Der Import von Palmöl würde die Schweizer Rapsproduktion und sogar die Ölmühlen - also die gesamte Wertschöpfungskette - gefährden. Ein derartiges Abkommen trägt keinesfalls zur "nachhaltigen Land- und Ernährungswirtschaft" bei.

Das Projekt eines Freihandelsabkommens mit dem Mercosur konfrontiert die Schweiz mit grossen Playern in der Agrar- und Ernährungswirtschaft wie Brasilien, Argentinien und Paraguay. Die in diesen Staaten angewandten Produktionsmethoden sind wenig nachhaltig, mit GVO in Saatgut und grossem Einsatz von Pflanzenschutzmittel. Zudem haben sie das Problem der Abholzungnoch immer nicht im Griff. Der jüngste Skandal von Gammelfleisch hat gezeigt, dass die Umsetzung tierärztlicher Vorschriften in Brasilien nicht befolgt und Exportzertifikate während über10 Jahren gefälscht worden sind. Für die SALS-Schweiz ist ein solches Abkommen ebenfalls kein Beispiel für eine nachhaltige Entwicklung, dies umso mehr, als dass der Schweizer Fleisch- und Getreidesektor bedroht wären.

Eine konsequente Umsetzung des neuen Verfassungsartikels für Ernährungssicherheit muss erlauben, eine produzierende Landwirtschaft in der Schweiz zu erhalten und sensible Produkte wie z. B. Fleisch, Früchte, Milchprodukte und Gemüse zum Wohle der Konsumenten auszuschliessen.

pd