2017 kam vom Bund der Vorschlag, für unterschiedliche Pflanzenschutzmittel-Wirkstoffe verschiedene Grenzwerte für den Gewässerschutz festzulegen. Dass im Zuge dieser Änderungen die Höchstwerte von etwa 25 Wirkstoffen steigen sollten, sorgte damals für öffentliche Empörung. Gerade weil auch der Grenzwert für Glyphosat angehoben werden sollte (wir berichteten).

Neue Bundesrätin im Uvek geht anderen Weg

Heute steht Bundesrätin Simonetta Sommaruga (SP) dem Umweltdepartement (Uvek) vor und geht einen anderen Weg als ihre Vorgängerin Doris Leuthard (CVP). Wie der Blick berichtet, soll das Uvek bald die Gewässerschutzverordnung anpassen. In Flüssen und Seen, aus denen Trinkwasser gewonnen wird, wolle man am heute gültigen Grenzwert von 0,1 Mikrogramm pro Liter für sämtliche Wirkstoffe festhalten. 

Beim Trinkwasser selbst sollen gemäss Blick die Höchstwerte für mehr als zehn Stoffe steigen.

Zustimmung des Bundesrats nicht nötig

Da es sich hierbei um eine Departementsverordnug des Uvek handelt, brauche es keine Zustimmung des Gesamtbundesrats für diese Änderungen. Laut Blick will sich die Medienstelle des Umweltdepartements nicht zu Details der geplanten Verordnung äussern. Sie lasse lediglich verlauten, dass der Grenzwert für Glyphosat nicht erhöht werde. 

Wieviel Sinn macht ein einheitlicher Grenzwert?

Tatsache ist, dass nicht alle Pflanzenschutzmittel-Wirkstoffe in derselben Konzentration negative Wirkungen auf Gewässerlebewesen haben. Das zeigen wissenschaftliche Untersuchungen, mit denen wirkstoffspezifische Höchstkonzentrationen festgelegt werden. Das ist ein Grund, weshalb bei der Zulassungsstelle verschiedene Grenzwerte zum Einsatz kommen, wenn es um die Anwendungsvorschriften für Pflanzenschutzmittel geht (siehe Kasten).  

Es bleibt abzuwarten, ob die Gewässerschutz-Verordnung tatsächlich bald angepasst wird.

 

Es gibt diverse Grenzwerte

Die Debatte um zulässige Höchstwerte ist nicht neu. Die BauernZeitung berichtete bereits, dass verschiedene Grenzwerte bei der Zulassung von Pflanzenschutzmitteln und beim Bundesamt für Umwelt zum Einsatz kommen (Weiterlesen).  

Das Bundesamt für Landwirtschaft (BLW) verwendet nach europäischem Vorbild RAC-Werte, um die jeweiligen Anwendungsvorschriften festzulegen. Für jeden Wirkstoff ist dieser Wert anders, je nachdem, in welcher Dosis er wie giftig ist.

Im Gewässerschutz gilt beim Bundesamt für Umwelt für alle Wirkstoffe der fixe Grenzwert von 0,1 Mikrogramm pro Liter. Anders geht das Wasserforschungsinstitut Eawag vor: Es verwendet ebenfalls wirkstoffspezifische Höchstwerte, aber andere (nach strengeren Kriterien festgelegte) als das BLW.