Die Urek nahm die Vorlage nach der Vernehmlassung mit 14 zu 9 Stimmen bei einer Enthaltung an, wie die Parlamentsdienste am Dienstag mitteilten. Nachdem der Bundesrat dazu Stellung bezogen hat, kann das Parlament darüber befinden.

Initiative von Albert Rösti

Mit der Gesetzesänderung soll eine parlamentarische Initiative von Albert Rösti (SVP/BE) umgesetzt werden. Diese betrifft die Umweltverträglichkeitsprüfungen, die nach Ablauf der Wasserkraftkonzessionen und bei Erweiterungen der Kraftwerke erforderlich sind. Zur Debatte steht der Umfang von Ersatzmassnahmen für Eingriffe in schutzwürdige Landschaften.

Ist-Zustand statt Ursprungszustand

Heute steht im Gesetz, dass der Umweltverträglichkeitsbericht auf den "Ausgangszustand" Bezug nimmt. Aus Sicht der Kritiker bestehen Unsicherheiten, was unter diesem Begriff zu verstehen ist. Nach bisheriger Praxis wurde bei Konzessionserneuerung derjenige Zustand als Ausgangszustand betrachtet, der bestehen würde, wenn die Anlage nie gebaut worden wäre. So ist es auch in einem Handbuch des Bundesamtes für Umwelt festgehalten.

Nun soll im Gesetz verankert werden, dass nicht der Ursprungszustand, sondern der Ist-Zustand zum Zeitpunkt der Konzessionserneuerung gemeint ist. Dieser soll als Referenzgrösse dafür gelten, ob und in welchem Umfang Wiederherstellungs- und Ersatzmassnahmen zu leisten sind.

Kein Ersatz für frühere Eingriffe

Die heutige Praxis habe einschneidende Konsequenzen für die Wasserkraftnutzung, schrieb Rösti in seinem Vorstoss. Wenn die Kraftwerksbetreiber bei den anstehenden Konzessionserneuerungen und -änderungen auch für frühere Eingriffe Ersatz leisten müssten, verteuere das die Stromproduktion aus Wasserkraft.

Eine Kommissionsminderheit will als Ausgleich für die Änderung eine gesetzliche Grundlage schaffen, damit bei einer Konzessionserneuerung nach Möglichkeit und soweit dies verhältnismässig ist Massnahmen zugunsten von Natur und Landschaft vereinbart oder angeordnet werden.

Naturschutzorganisationen dagegen

Die Mehrheit der Vernehmlassungsteilnehmer befürwortet die geplante Änderung, wie dem Bericht der Kommission zu entnehmen ist. 19 Kantone, die Parteien CVP, FDP und SVP sowie die Dachverbände der Wirtschaft und die Elektrizitätswirtschaft sprachen sich dafür aus.

Dagegen stellten sich fünf Kantone, die SP sowie Umwelt- und Landschaftsschutzorganisationen wie Pro Natura und WWF. Die Gegner argumentieren, es bestehe ein grosser Bedarf an der Aufwertung beeinträchtigter Lebensräume. Die heutige Praxis sei erprobt und in der Vergangenheit sei es immer gelungen, angemessene und wirtschaftlich nachhaltige Lösungen zu finden.

Unverhältnismässig und nicht praktikabel

Die Befürworter argumentieren, die heutige Praxis sei unverhältnismässig und nicht praktikabel. Zudem stehe sie im Widerspruch zur Energiestrategie 2050, die einen Ausbau der Wasserkraft vorsieht, und führe zu einer Benachteiligung der Wasserkraft gegenüber anderen Infrastrukturanlagen.

Aus Sicht der Gegner steht die Vorlage zudem im Konflikt mit dem verfassungsrechtlichen Auftrag des Bundes zum Gewässerschutz. Sie unterlaufe die verfassungsrechtlich geforderte Erhaltung schutzwürdiger Lebensräume und gefährdeter Tier-und Pflanzenarten.