Werden Einzelpflanzen oder eng begrenzte Befallsstellen erkannt,  so sind diese grosszügig bis unter die Pflugsohle auszugraben und das Pflanzen- und Erdmaterial ist fachgerecht, d.h. sorgfältig verpackt, in der Kehrrichtverbrennung zu entsorgen. Die Befallsstellen sind gut zu markieren und bei der Bodenbearbeitung, Saat oder Pflanzung auszusparen. 

Nur so kann der Austrieb von nicht erfassten Mandeln frühzeitig erkannt und eine weitere Verschleppung verhindert werden. Entdeckte Befallsstellen sind den zuständigen Kantonalen Fachstellen für Pflanzenschutz zu melden. Diese haben Erfahrung im Umgang mit dem Erdmandelgras.

Rasche Vervielfachung des Problems

Bleiben erste Befallsstellen unbemerkt, kann das Erdmandelgras ungestört neue Knöllchen bilden. Die Zahl der neugebildeten Knöllchen ist variabel und kann mehrere hundert pro „Mutterknöllchen“ betragen. Bei folgenden Bodenbearbeitungsmassnahmen, werden die Knöllchen bereits über eine grössere Fläche verteilt. Eine Eliminierung des Erdmandelgrases in der Parzelle wird schwieriger.

Massnahmen zur Verhinderung der Verschleppung, Bekämpfungsmassnahmen und Massnahmen bei flächigem Befall, finden Sie in einem Merkblatt von Agroscope, das unter
http://www.agroscope.ch/gemuesebau/07296/index.html?lang=de abrufbar ist.

Zufuhr von Erde birgt Risiken

Die Einschleppung des Erdmandelgrases auf neue Parzellen erfolgt meist durch Maschinen, Geräte, Erde und Ernterückstände. Auch über die Entgegennahme von Erdbesatz, der bei der Reinigung und Aufbereitung von Kartoffeln, Zuckerrüben und Wurzelgemüse anfällt, kann das Erdmandelgras auf den Betrieb gelangen. Es ist daher wichtig, diejenigen Parzellen, auf die man Material dieser Art zugeführt hat, genau zu beobachten. Um zu verhindern, dass gleich mehrere Parzellen verseucht werden, darf zugeführte Erde nur auf einer begrenzten Fläche ausgebracht werden.  Dies erleichtert auch die nachträgliche Kontrolle.

Martina Keller, Agroscope