Der Verband lässt in einer Medienmitteilung verlauten, dass sich Ziegen mit den Hörnern gegenseitig erhebliche Verletzungen zufügen können – zum Teil sogar mit Todesfolge. Eine gezielte, auf die jeweiligen Bedingungen ausgerichtete fachgerechte Enthornung von Zicklein, welche für die Zucht und Milchproduktion bestimmt sind, ist damit gelebter Tier- und Menschenschutz.

Der SZZV überlässt dem Züchter die Entscheidung, ob er seine Tiere behornt oder nicht behornt halten will. Als Dienstleister für seine Verbandsmitglieder gehört es unter anderem zu den Aufgaben des SZZV, sich für die Interessen derjenigen Betriebe einzusetzen, die sich für die hornlose Ziegenhaltung entschieden haben.

Forschung der genetisch Hornlosen ungenügend

Wie bei den Rindern und Schafen, gibt es auch bei den Ziegen natürlicherweise hornlose Tiere. Wegen der Koppelung des Horn-Gens mit der Zwitterbildung, ist der regelmässige Einsatz von genetisch behornten Ziegen und Böcken für die Fortpflanzung unabdingbar. Die Forschung im Bereich der genetisch hornlosen Tiere ist ungenügend. Den Tierhaltern fehlt dadurch noch eine Alternative zur Enthornung.

Die Schweizer Ziegenzüchter halten ihre natürlich hornlosen oder enthornten Tiere hauptsächlich in Laufställen. Für Ziegen dürfen keine neuen Ställe mit Anbindehaltung mehr gebaut werden. Behornte Ziegen werden oftmals noch in Anbindeställen gehalten. In Bio-Betrieben wird diese Haltungsform ab 1.1.2023 voraussichtlich verboten. Es besteht das Risiko, dass die Bestände von jetzt schon gefährdeten Schweizer Ziegenrassen noch weiter zurückgehen. Aus technischen sowie den aufgezwungenen wirtschaftlichen Gründen können Ställe nicht in jedem Fall beliebig vergrössert und angepasst werden.

Erhebliche Verletzungen möglich

Gemäss SZZV können sich Ziegen mit den Hörnern gegenseitig erhebliche Verletzungen zufügen – zum Teil sogar mit Todesfolge (siehe Bild in der Galerie). Zu den Schädigungen durch horntragende Ziegen gehören vor allem Euter- und Zitzenverletzungen, Bauchbrüche, Rippenbrüche und Frakturen der Gliedmassen. Durch ein optimales, artgerechtes Haltungsmanagement im Laufstall können Verletzungen durch Hörner zwar etwas vermindert aber nicht verhindert werden. Eine Herausforderung in Bezug auf das Verletzungsrisiko stellt auch der Warteraum vor dem Melkstand dar.

Der SZZV findet, dass mit einem Enthornungsverbot, wie es die Nationalrätin Irène Kälin und die Gesellschaft Schweizer Tierärzte fordern, wird die Existenz von zahlreichen Milchziegenbetrieben in der Schweiz bedroht.

pd