Dies sei systemfremd, da das Enteignungsrecht bereits eine volle Entschädigung im Falle einer Enteignung vorsehe.

Nationalrat wäre für die Regelung

Damit entschied die Kommission anders als der Nationalrat, der diese Regelung bei der Revision des Enteignungsrechts aufnehmen will. In der Gesamtabstimmung nahm die Kommission die Revisionsvorlage mit 10 Stimmen bei zwei Enthaltungen an, wie die Parlamentsdienste am Mittwoch mitteilten.

Mehrwert für den Enteigner besser abbilden

Ansonsten folgte die Kommission den Beschlüssen des Nationalrats. Eine Minderheit der Kommission plädierte allerdings noch dafür, dass bei der Enteignung von Kulturland nicht allein der Wert der landwirtschaftlichen Nutzung ausschlaggebend sein dürfe. Vielmehr solle die Entschädigung jenen Mehrwert besser abbilden, welchen das Land für den Enteigner haben werde.