Der Schweissackerkanal in Wolfwil SO führt wenig Wasser. So wenig Wasser, dass das Amt für Umwelt am 8. Juli in einem Schreiben an die betroffenen Bewirtschafter folgende Einschränkung erlassen:

  • Jeweils nur ein Bezüger darf Wasser entnehmen.
  • Absprache und Organisation untereinander.
  • Wasserentnahme zwischen 10 und 20 Uhr verboten.
  • Es gelten die in der Entnahmebewilligung aufgeführten Bestimmungen.
  • Das Merkblatt zur Wasserentnahme ist strikt zu befolgen.
  • Die Einschränkung wird gemäss Auskunft des Amts für Umwelt voraussichtlich weiterhin gelten.