Heute hängt es von der Gesetzgebung der ausländischen Staaten oder von einem allfälligen bilateralen Abkommen ab, ob die geographischen Angaben im Ausland geschützt sind. Mit dem Beitritt zur Genfer Akte müssten Schweizer Produzenten nicht mehr in jedem Land separat einen Antrag stellen für den Schutz ihres Produkts - die geographischen Angaben würden einfacher und kostengünstiger in allen Mitgliedstaaten der Genfer Akte geschützt.

Wichtiger Wettbewerbsvorteil

Geographische Angaben bei Produkten, wie "Rigi Kirsch" oder der Vermerk "Swiss" für Uhren seien im globalen Markt ein wichtiger Wettbewerbsvorteil, schreibt das Wirtschaftsdepartement (WBF) in seiner Mitteilung. Sie schützen Gebietsnamen und traditionelle Bezeichnungen von Produkten, deren Qualität und Haupteigenschaften durch ihrer geographische Herkunft bestimmt werden.

Dazu zählen etwa die Kirschbaumplantagen, welche für die Innerschweizer Region typisch sind, oder die Käsereien im Mittelland.

Erneuerung eines alten Abkommens

Die Genfer Akte ist ein eigenständiger, völkerrechtlicher Vertrag aus dem Jahr 2015. Die 29 Mitgliedstaaten des Lissaboner Abkommens über den Schutz der Ursprungsbezeichnungen und ihre internationale Registrierung von 1958 haben die Akte ausgearbeitet, um das Lissaboner Abkommen zu modernisieren.

Zu den bedeutenden Erneuerungen gehört, dass das System auf sämtliche geografischen Angaben wie etwa "Swiss" oder "Appenzeller" beim "Appenzeller Mostbröckli" ausweitet wird, und nicht mehr nur auf die Ursprungsbezeichnung wie "Abricotine" - dem Obstbrand aus Walliser Aprikosen - beschränkt ist.

Multilaterale Dimension

Als zweite wichtige Neuerung wird im Bericht zur Vernehmlassung aufgeführt, dass dem Lissaboner System auch staatliche Organisationen wie die EU oder die Afrikanische Organisation für geistiges Eigentum beitreten können. Dadurch erreicht das Lissaboner System eine multilaterale Dimension. Das Lissabonner Abkommen hat die Schweiz nicht ratifiziert.

Die Genfer Akte wird wahrscheinlich noch in diesem Jahr in Kraft treten, sofern mindestens fünf Vertragsstaaten sie ratifizieren. Kambodscha und Côte d'Ivoire haben ihren Beitritt bereits 2018 erklärt. Wenn die Schweiz zu den ersten Mitgliedstaaten zählen würde, erhöhte dies gemäss WBF das Gewicht der Schweiz im neuen internationalen Schutzsystem.

Eine Ratifizierung der Genfer Akte würde nach sich ziehen, dass das Schweizer Markenschutzgesetz um einige Punkte ergänzt wird, etwa über die Registrierung, Berechtigungen und Regelungen für Gebühren und Kompetenzen.

Die Vernehmlassung läuft bis am 20. September 2019.