Ein Luzerner Landwirt hat nach Einschätzung des Kriminalgerichts zwei Mal seine Frau vergewaltigt und sich an deren minderjährige Nichte herangemacht. Der 48-Jährige wurde deswegen mit einer bedingten Freiheitsstrafe von zwei Jahren bestraft.

Die Vorfälle gehen auf die Jahre 2003 und 2007 zurück. Die Ehefrau hatte sich 2015 nach Therapiegesprächen und als sich das definitive Scheitern ihrer Ehe abzeichnete, entschieden, ihren Mann anzuzeigen.

Der Beschuldigte gab vor Gericht zu, sich 2003 mit einem Handtuch bekleidet zur 13-jährigen Nichte ins Bett gelegt zu haben und diese gestreichelt zu haben. Er wurde deswegen der sexuellen Handlungen mit einem Kind schuldig gesprochen, wie es in dem am Sonntag veröffentlichten begründeten Urteil heisst.

Vergewaltigungsvorwürfe bestritten

Vehement bestritt der Beschuldigte die von seiner Ehefrau vorgeworfenen Vergewaltigungen von 2007. Diese wurden gemäss Anklage auf dem Küchenboden und nachts im Ehebett verübt. Die Frau erlitt blaue Flecken, Kopfschmerzen und Probleme mit ihrer Stimme.

Der Beschuldigte sagte zu den Vorwürfen, seine Frau habe das Ziel, ihn zu vernichten. Sie sei dominant, und er habe sich stets fügen müssen.

Das Gericht schenkte aber den Ausführungen der Frau Glauben. Sie habe an den über einen Zeitraum von drei Jahren stattfindenden Befragungen in den wichtigen Punkten stimmige und widerspruchsfreie Aussagen gemacht, heisst es in dem Urteil.

Die Richter sprachen den Beschuldigten deswegen auch der mehrfachen Vergewaltigung schuldig. Freigesprochen wurde er vom Vorwurf der Tätlichkeit, weil dieser nicht genügend belegt sei. Die Staatsanwaltschaft hatte dem Mann vorgeworfen, seine Frau 2015 auf der Treppe geschubst und fast zu Fall gebracht zu haben.

Das Kriminalgericht folgte somit in den Hauptanklagepunkte den Anträgen der Staatsanwaltschaft, verhängte aber nur eine bedingte Strafe von zwei Jahren. Die Staatsanwaltschaft hatte eine unbedingte Freiheitsstrafe von dreieinhalb Jahren gefordert.

Verteidigung wollte bedingte Geldstrafe

Das Gericht begründete die mildere Strafe damit, dass der Beschuldigte nicht vorbestraft sei, sich seither wohlverhalten habe und neue Straftaten unwahrscheinlich schienen. Es sei davon auszugehen, dass das Strafverfahren den Mann reichlich abgeschreckt habe, heisst es in dem Urteil.

Die Verteidigung hatte beantragt, den Beschuldigten nur wegen den eingestandenen sexuellen Handlungen mit der Nichte zu verurteilen. Sie forderte eine bedingte Geldstrafe von 60 Tagessätzen zu 30 Franken.

Der Beschuldigte muss den beiden Opfern zudem eine Genugtuung von total 8000 Franken zahlen. Dazu kommen die Verfahrenskosten. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig.

sda