"Die Direktzahlungsverordnung und deren Anhänge sind so anzupassen, dass Sanktionen gegen fehlbare Bauern verhältnismässig sind und nicht bereits bei einer erstmaligen und geringfügigen
Verfehlung zu einem Totalausschluss führen", heisst es im Text der Motion, die der Aargauer SVP-Nationalrat Hansjörg in der kommenden Frühjahrssession einreichen will (s. Motion im Worlaut weiter unten). Knecht will damit den Bundesrat dazu bewegen, die Verhältnismässigkeit im Anhang 8 der Direktzahlungsverordnung zu erhöhen.

"Pure Gängelung"

"Auch Bauern verdienen Verhältnismässigkeit und Augenmass", erklärt Knecht in einer Medienmitteilung von heute Donnerstag. Darin bemängelt er auch, dass beispielsweise wegen kleinen Verstössen im Tierbereich sämtliche Leistungen eines Hofes gestrichen werden, etwa im Bereich Ökologie. "Da die Direktzahlungen für Blumenwiesen mit dem Auslauf der Kühe nichts zu tun haben, ist es ungerecht und unverhältnismässig, wenn ein Totalausschluss ausgesprochen werden muss. Das ist pure Gängelung und kann die Existenz eines Familienbetriebes zerstören", schreibt der Müller aus Leibstadt.

Knecht bezieht sich auf einen Fall im Kanton Aargau, den die BauernZeitung kürzlich publik gemacht hat. Dieser hat einigen Staub aufgewirbelt, zumal es sich hier nicht um einen Einzelfall handelt. So berichteten wir vergangene Woche über einen Zürcher Landwirten, der wegen eines zu breiten (!) Stallgangs Sanktionen von über 4000 Franken zu gewärtigen hatte.

BLW spricht von "Schwarz-Peter-Spiel"

Wie Recherchen der BauernZeitung zeigten, sind die kantonalen Landwirtschaftsämter in vielen Fällen der Meinung, dass der seit 2015 wirksame Anhang 8 revisionsbedürftig ist, insbesondere was die Verhältnismässigkeit angeht. Konkret fordert man in allen Fällen ein zweistufiges Verfahren, das erst im Wiederholungsfall zu harten Sanktionen führt. Ansonsten nehme man dem Landwirten die Motivation, Fehler zu vemeiden und setze zudem die Kontrolleure unter enormen Druck, so Daniel Müller, Leiter der Sektion Direktzahlungen beim Kanton Aargau in der letzten Ausgabe der BauernZeitung.

Das BLW bezeichnete derweil in seinem jüngsten Newsletter die Forderungen der Kantone als «Schwarz-Peter-Spiel». Diese hätten dem neuen Sanktionssystem vor zwei Jahren breit zugestimmt. Die Kantone hätten auch die Kompetenz erhalten, in speziellen Situationen die Verhältnismässigkeit zu berücksichtigen. "Dass es trotzdem zu Härtefällen kommen kann, liegt in der Natur der Sache. Jetzt wo solche Fälle publik werden, verwerfen die Verantwortlichen die Hände und spielen den Schwarzen Peter an die übergeordnete Behörde", schreibt der Leiter Kommunikation im Editorial des Newsletters.

Arbeitsgruppe tagt im Frühjahr

Allerdings scheint man sich beim BLW eine Revision des Anhangs 8 nicht grundsätzlich negativ gegenüberzustehen. Die Arbeitsgruppe mit Vertetern der Landwirtschaftsämter (Kolas) und des BLW, welche dem Sanktionsregime seinerzeit den Feinschliff gegeben hat, soll im Frühjahr erneut zusammentreten und nach zwei Jahren Bilanz ziehen und Anpassungen diskutieren, wie der im Amt für Direktzahlungen zuständige Christian Hofer in der BauernZeitung erklärte.

akr