Bereits ab 60 000 Euro ist eine degressive Kappung vorgesehen. Wie zuvor bereits bekannt geworden war, sollen davon allerdings noch jeweils die Arbeitskosten abgezogen werden.

Junglandwirte fördern

Darüber hinaus sollen 2% der Direktzahlungen je Mitgliedstaat für Förderprogramme speziell für Junglandwirte verwendet werden. Ebenso soll es eine Konvergenz bei der Höhe der Direktzahlungen in den einzelnen Mitgliedsländern geben. Dies trifft die landwirtschaftlichen Betriebe in den älteren Mitgliedsländern zusätzlich, da sie aktuell noch höhere Hektarbeihilfen als die Landwirte in den mittel- und osteuropäischen Staaten erhalten.

Ungleiche Wettbewerbsbedingungen verhindern

Zudem will die Kommission an den bereits im November vorgestellten Planungen zur GAP festhalten, wonach die Mitgliedstaaten mehr Spielraum bei der nationalen Umsetzung erhalten sollen. Den EU-Ländern sollen dazu sogenannte „Strategiepläne“ an die Hand gegeben werden. Die Kommission betont jedoch, dass sie die Rahmenbedingungen vorgeben und streng überwachen werde. So soll eine Renationalisierung sowie ungleiche Wettbewerbsbedingungen in den Mitgliedsländern verhindert werden.

Schließlich sollen die Mitgliedstaaten nach Angaben der EU-Kommission die Möglichkeit erhalten, 15% der GAP-Mittel zwischen den Säulen frei zu verschieben. Des Weiteren sollen sie weitere 15% des Budgets für Massnahmen des Umwelt- und Klimaschutzes verwenden dürfen.

AgE