Das Bundesamt für Landwirtschaft (BLW) will per 1. Januar 2022 die Verkäsungs- und die Siloverzichtszulage direkt an die Milchproduzenten ausbezahlen. Gemäss BLW könnte damit die Transparenz beim Milchpreis verbessert werden. Ersichtlich wären dann nämlich die ausbezahlten ­Preise und die Preisstützung (10,5 bzw. drei Rappen). Ob das eintrifft, ist noch offen – es handelt sich nämlich erst um einen Vorschlag im Verordnungspaket 2020, das am 3. Februar in die Vernehmlassung geschickt wurde.

SMP ist klar dagegen: Gefahr von Preisdruck

«Auf den ersten Blick tönt es gut, aber nur die allerdümmsten Kälber wählen ihre Metzger selber», sagt Stephan Hagenbuch. Der Direktor der Schweizer Milchproduzenten (SMP) befürchtet, dass der Systemwechsel zu mehr Preisdruck im Molkereimilchmarkt führt. Der Preis für Käsereimilch würde ohne die Stützung um 10,5 Rappen tiefer ausfallen, was das Preisniveau für Molkereimilch nach unten ziehen könnte. «Gegen einen solchen Plan opponieren die Schweizer Milchproduzenten deutlich», so Hagenbuch.

Käser ablehnend: bewährte Lösung ist günstiger

Ebenfalls ablehnend reagieren die Käser auf die Idee des Bundes. Von einer «Schnapsidee» ist bei Fromarte, dem Verband der gewerblichen Käser, die Rede. Die bisherige Lösung sei günstiger und habe sich bestens bewährt. «Bei einer direkten Auszahlung würde der ausbezahlte Milchpreis um 10,5 bzw. 13,5 Rappen je Kilogramm Milch sinken. Für das Image der gewerblichen Milchkäufer und für die Motivation der Milchproduzenten ist dies nicht unbedingt förderlich», schreibt der Verband in einer Stellungnahme.

Fromarte und SMP: Könnte Marktöffnung fördern

Grund für die Ablehnung ist nicht nur der mögliche Preisdruck. Fromarte und die SMP ­befürchten, dass mit der Direktauszahlung der Zulagen ein weiterer Schritt in Richtung Marktöffnung erfolgen könnte – dazu müssten nur die Zulagen zusammengelegt und als Kompensation für die Öffnung der weissen Linie eingesetzt werden. Das BLW sagt, dass der Vorschlag «keinen Zusammenhang mit einem Systemwechsel hin zu einer einheitlichen Milchzulage» habe.

BZS und BBK fordern Umsetzung per 1. Januar 2021

Etwas anders ist die Haltung vom Bäuerlichen Zentrum Schweiz (BZS) und dem Bernischen Bäuerlichen Komitee (BBK). Wie BZS-Präsident Heinz Siegenthaler schreibt, verlangen die beiden Organisationen die Umsetzung auf Anfang Januar 2021. Die entsprechende Umsetzung sei ohnehin schon überfällig; erstens, weil die entsprechende Gesetzesgrundlage vorhanden sei. Zweitens, weil rund 10 Prozent der Verkäsungszulage nicht an die Produzenten weitergegeben würden. Die Direktauszahlung würde die Transparenz erhöhen, ist sich Siegenthaler sicher.

Wie es letztlich kommt, ist noch offen. Die Vernehmlassung zum Verordnungspaket 2020 läuft bis am 10. Mai 2020, die definitiven Erlasse folgen dann im Herbst.