Thomas Steiner, Fachstelle Pflanzenschutz Kanton Bern, erläuterte an der Wintertagung Gemüse das Vorgehen bei der Planung eines entsprechenden Spritzenfüll- und Waschplatzes. 

  1. Informieren, etwa mit dem Agridea-Merkblatt «Befüllen und Reinigen der Spritze – wie mache ich das richtig?». Dort sind auch vier Schritte aufgeführt, die bei der Findung der besten Lösung für den Betrieb ­helfen.
  2. Beratung vor Ort verlangen.
  3. Überlegen, welche Komponenten sinnvoll sind.
  4. Gesuchsformular inklusive Bedarfsnachweis ausfüllen. 
  5. Offerten einholen.
  6. Alle Unterlagen einsenden. Kanton Bern an: Fachstelle Pflanzenschutz, Abteilung Strukturverbesserung, Zolli­kofen. Kanton Freiburg an: Amt für Landwirtschaft, Givisiez. 

Jonathan Heyer, Grangeneuve, erläuterte die Unterschiede zum Kanton Freiburg. Es gibt einen finanziellen Beitrag von je 25 Prozent von Bund und Kanton. Wird eine Verdunstungsanlage eingesetzt, muss diese im Kanton Bern überdacht sein. Hingegen im Kanton Freiburg nicht. Das Gesuch für die Beträge muss in beiden Kantonen einen Bedarfsnachweis enthalten. Das Formular zur Berechnung des benötigten Waschwassers ist dasselbe. In beiden Kantonen muss das Gesuch eingereicht werden, bevor mit dem Bau begonnen wird. Für das Einholen der entsprechenden Baubewilligung von der Gemeinde ist jeweils der Gesuchsteller selbst zuständig.