Gemäss der Direktzahlungsverordnung (DZV) dürfen Ökowiesen je nach Landwirtschaftszone frühestens am15. Juni, 1. Juli oder 15. Juli geschnitten werden. Da dieses Jahr die Vegetation zwei bis drei Wochen weiter fortgeschritten ist als gewöhnlich, stellt sich die Frage, ob man den Schnittzeitpunkt der Ökowiesen vorverlegen kann. Nur über den Bund Laut dem Bundesamt für Landwirtschaft (BLW) gehe das nicht so einfach:…

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