Der Initiativ-Text sei bereits bei der Bundeskanzlei zur Überprüfung, schreibt die IG Hornkuh in ihrer Antwort auf einen Offenen Brief des Komitees gegen das Enthornungsverbot. Im Schreibe verweist die IG darauf, dass bei der Abstimmung zur ersten Initiative 2018 über 45 Prozent die Initiative angenommen hatten und 19 Prozent diese nur abgelehnt hätten, weil das Anliegen ihrer Ansicht nach nicht in die Verfassung gehöre. Es sei deshalb klar, dass bei so einem Resultat via Verordnung oder Gesetz etwas in die Wege geleitet werden müsse.

Die IG Hornkuh habe darauf gehofft, dass im Rahmen der AP22+ das Parlament einen Beitrag einführen könnte. Diese wird aber mit grosser Wahrscheinlichkeit sistiert.

Wer keine neue Initiative wolle, solle dafür sorgen, dass im Bundeshaus die entsprechenden Fortschritte beschlossen würde, schreibt die IG weiter. Dann überlege man sich, die Initiative zu stoppen. Die IG lasse sich aber nicht ewig hinhalten «und auf dem Horn rumtanzen».

 

Der Brief der IG Hornkuh in der Originalfassung

Offene Antwort auf den offenen Brief an die IG Hornkuh

Liebe Komitee Mitglieder

Die IG Hornkuh hat eueren offenen Brief zur Kenntnis genommen und will diesen folgendermassen beantworten:
Wir werden, wenn im Bundeshaus demnächst kein Hornbeitrag zustande kommt, die 2. Hornkuh Initiative (Enthornungsverbot) wie geplant starten.
Der Initiativ-Text ist bereits bei der Bundeskanzlei zur Überprüfung.

Begründung:
Am 19. Mai 2017 wurde ich in die Arena zu Jonas Projer eingeladen als Gast.
Mit von der Partie u.a. waren an den Pulten Markus Ritter, Präsiden vom Schweizer Bauern Verband (SBV) und Hansuli Huber vom Schweizer Tierschutz (STS), der sagte: «Wenn es so sei, müsse das Enthornen verboten werden.» Markus Ritter sagte, er wolle Brücken bauen zu meinem Anliegen, mit Strukturverbesserungen, diese Hörnerfrage gehöre nicht in die Verfassung, aber via Verordnung sei dies möglich, dazu brauche es keine Initiative. (Es gibt nur Verfassungs-Initiativen).
Am 9. Januar 2018 wurde Regula I. und ich vom Initiativ-Komitee um 9:45 h eingeladen für eine Anhörung bei der vorberatende Kommission WAK-N (Wirtschaft und Abgaben Kommission Nationalrat). Dabei hat uns Toni Brunner mit einem Gegenvorschlag überrascht, dass er den gleichen Gegenvorschlag von Louis Schelbert übernommen habe, einfach ohne Betrag. Wir beide waren ziemlich überrumpelt und stimmten dem nicht sofort zu, wir wollten das im Komitee noch besprochen haben.
Die Mehrheit der WAK-N stimmten jedoch diesem Vorschlag zu, vielleicht auch deshalb, weil wir beide naiv und politisch unerfahren waren.
Am 19. Januar 2018 schrieb unterdessen der  SBV der vorberatende Kommission des Ständerrats (WAK-Ständerat) einen Brief mit der Aufforderung, den indirekten Gegenentwurf zur Hornkuh-Initiative (Pa.Iv.18.400) nicht zu unterstützen, unterzeichnet von Markus Ritter (SBV).
Auch so können Brücken gebaut werden!
Am 24. Januar 2020 folgte die WAK-S dieser Aufforderung und lehnte diesen Gegenvorschlag ab.
Am 31.Januar 2020 war damit für die WAK-N die Sache auch gelaufen.

Am 25. November 2018  erreichte die Hornkuh-Initiative über eine Million JA Stimmen 1'145'099 d.h. 45,3%. Laut Vox Analiese stimmten 19% dagegen, weil das nicht in die Verfassung gehöre, obwohl sie für horntragende Kühe und Ziegen sind. Diese beiden Zahlen ergeben zusammen einen
JA Anteil von 64,3 %!
Am Abstimmungs-Sonntag auf SRF wurde gesagt, dass bei einem solchen Resultat via Verordnung oder Gesetz etwas gemacht werden muss.

Am 24. September 2020 hat Jürg Grossen eine Interpellation eingereicht
(20.4108 Interpellation Enthornung von Nutztieren)
Am 18. November 2020 folgte die Antwort vom Bundesrat:
Der Bundesrat hat die Botschaft zur Weiterentwicklung der Agrarpolitik ab 2022 (AP22+) (BBl 2020 3955) am 12. Februar 2020 verabschiedet. Das Geschäft wird zurzeit vom Parlament beraten. Einzig das Parlament hat die Kompetenz, in dieser Phase der AP22+ zusätzliche Massnahmen auf Gesetzesstufe zu beschliessen oder bestehende zu ändern.

Die IG Hornkuh hat gehofft, dass wir mit dem Parlament via AP22+ den Hornbeitrag integrieren könnten, aber auch hier hat NR Markus Ritter (SBV) den  Ständerat aufgefordert die AP22+ zu sistieren.
Auch das ist eine Form von Brücken!!!

Im September 2020 ergab darauf hin eine Umfrage bei der IG Hornkuh,
via Mitternachts Newsletter Nr. 86, dass 72,6 % eine 2. Hornkuh Initiative (ein Enthornungsverbot) wollen.

Schlussfolgerung und Möglichkeiten:
1. Die IG Hornkuh bereitet die 2. Hornkuh Initiative weiter vor.
2. Wir von der IG Hornkuh meinen es ernst !
3. Wer keine neue Initiative will, soll dafür sorgen, dass im Bundeshaus auf welchen Wegen auch immer (Verordnung, Gesetz) die entsprechenden Fortschritte beschlossen werden.
4. Wenn das Parlament oder der Bundesrat doch noch demnächst einen genügend hohen Hornbeitrag einführt, welcher einer Werterhaltung der Kuhhörner und Ziegenhörner entspricht, überlegen wir uns allenfalls auf die 2. Hornkuh-Initiative zu verzichten oder sie zu stoppen.
5. 2 Jahre sind nun vorbei seit den Versprechungen am Abstimmungs-Sonntag. Doch ewig lassen wir uns nicht hinhalten und auf der Nase, beziehungsweise   dem Horn, herumtanzen.

Im Namen der IG Hornkuh
Armin Capaul (Drehscheibe)