Das revidierte Gleichstellungsgesetz ist am 1. Juli 2020 in Kraft getreten und verpflichtet Unternehmen mit über 100 Mitarbeitenden, alle vier Jahre Lohngleichheitsanalysen durchzuführen und die Löhne von Frauen und Männern zu überprüfen, schreibt die Genossenschaft Fenaco in einer Mitteilung. Die Lohngleichheit zwischen Frau und Mann sei für die Fenaco und die Gewerkschaften Unia und Syna seit jeher ein wichtiges Anliegen. Deshalb haben sie gemeinsam eine paritätische Kommission gebildet, welche die Löhne der 4500 Angestellten, die dem Gesamtarbeitsvertrag Fenaco unterstellt sind, überprüfen wird. Aktuell wertet die Kommission die Daten aus. Die Ergebnisse werden im 2. Quartal 2021 kommuniziert.