Das auf den 1. April 2017 in Kraft getretene revidierte Baugesetz sieht vor, dass die im Bauinventar verzeichneten Bauten nicht mehr als 7 % des Gesamtgebäudebestandes umfassen dürfen. Um diese Vorgabe umzusetzen, überarbeitete die Denkmalpflege seit 2016 im Rahmen des Projekts «Revision Bauinventar 2020» das Bauinventar und reduzierte die darin verzeichneten Baudenkmäler und Baugruppen von knapp zehn auf sieben…

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