Am Sonntag hat der Bundesrat das Tragen von Schutzmasken in öffentlich zugänglichen Einrichtungen und Innenräumen auf die ganze Schweiz ausgeweitet. Zusätzlich sind ab heute spontane Menschenansammlungen von mehr als 15 Personen im öffentlichen Raum verboten. Für alle privaten Veranstaltungen mit mehr als 15 Personen gilt eine Maskenpflicht. In Restaurants, Bars und Clubs darf zudem nur noch sitzend konsumiert werden.

Maskenpflicht in Hofläden

Von der Maskenpflicht sind nebst Einkaufsläden, Post und Bahnhof auch Angebote auf dem Bauernhof betroffen. Das heisst also, auch beim Einkaufen in den Hofläden gilt die Maskenpflicht. Ein Hinweisschild zur Maskenpflicht kann auf der Website des BAG heruntergeladen und gedruckt werden. Dieses soll die Besucherschaft bereits am Eingang zum Hofladen auf das Tragen der Maske hinweisen.

Berner Viehschauen finden trotzdem statt

Trotz der verschärften Massnahmen werden die Berner Viehschauen diese und nächste Woche noch wie geplant stattfinden. Am Montagmorgen erklärte Swissherdbook-Direktor Matthias Schelling auf Anfrage, dass gemäss heutigem Wissensstand weder die Schauen noch weitere Dienstleistungen von Swissherdbook durch die neuen Regelungen speziell betroffen seien.

Da sich auch die Vorschriften im Gastronomie-Bereich geändert haben, müssen die Veranstalter jedoch das Branchen-Schutzkonzept von GastroSuisse anpassen und umsetzen.