Thomas König, Oberbottigen (Bern)

 

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«Wir wären sicherlich weniger flexibel»

Ein Teil der Gülle lassen wir von einem Lohnunternehmer ausbringen (Schleppschlauch mit Verschlauchung ab Feldrand) aber hauptsächlich verwenden wir den Prallteller. Mit dem Schleppschlauchobligatorium gäbe es bei uns wohl einen Mix aus Schleppschlauchfass mieten und vermehrter Gülleausbringung durch den Lohnunternehmer mit den dazugehörigen Nachteilen wie schwerere Maschinen, höhere Kosten für Miete und Lohnunternehmer sowie weniger Flexibilität.

 

 Florian Iten, Hünenberg (Zug)

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«Wir stellten bereits darauf um»

Wir besitzen einen Schleppschlauchverteiler (SSV), der auf unserem Betrieb weder Vor- noch grosse Nachteile hat. Die Gülle aus der Schweinezucht ist dünn und somit problemlos in der Ausbringung. Wenn wir im Herbst das Körnermaisstroh güllen, um für die bessere Verrottung der Ernterückstände das CN-Verhältnis zu schmälern, eignet sich der Prallteller wesentlich besser, da bei diesem der Strohanteil schön angenetzt wird, was sich positiv auf die Verrottung des Strohs auswirkt

 

Anina Ritler, Oberwald (Wallis)

 

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«Der Schleppschlauch ist fix auf dem Betrieb»

Vom Obligatorium wären wir nicht direkt betroffen. Unser Betrieb liegt zwar auf 1300 m ü. M. aber umfasst viel flaches Land. Bis im Sommer güllen wir diese Flächen mit dem Schleppschlauch, im Herbst gefriert es die Schläuche, dann müssen wir herkömmlich güllen. Grundsätzlich finde ich diese Art der Gülleausbringung praktisch. In der Region windet es oft, da eignet sich dieses System gut. Auch, weil das Wallis touristisch geprägt ist, ist es bezüglich Geruchs­emmissionen vorteilhaft.