Das Problem ist laut der deutschen Landwirtschaftsministerin Julia Klöckner, dass sich Deutschland am Ende eines juristischen Verfahren der EU-Kommission befindet, schreibt Topagrar. Seit zehn Jahren schon bemängle diese Kommission die hohen Nitratwerte in deutschen Gewässern. Jetzt müsse gehandelt werden.

Verschärfungen nicht ausreichend

Tatsächlich gehen die von der Regierung vorgesehenen Verschärfungen der Düngeverordnung aus Sicht der EU-Kommission nicht weit genug. Aber immerhin wären sie ein Schritt in die richtige Richtung, da Deutschland sich an einen Entscheid des Europäischen Gerichtshofs (EuGH) halten muss. 2018 hatte das Gericht die Bundesrepublik wegen einer zu hohen Nitratbelastung verurteilt, weil sie zu wenig für den Gewässerschutz unternommen und damit gegen EU-Recht verstossen habe. 

 

Das kritisieren die Bauern

20 Prozent Unterdüngung vorgesehen

Die neuen Vorschriften sehen eine Unterdüngung der Flächen um 20 Prozent im Betriebsdurchschnitt vor. Das ist laut Landwirtschaftsministerin Klöckner bereits ein Fortschritt, da die EU-Kommission die Unterdüngung schlagbezogen, statt im Betriebsdurchschnitt haben wollte. So können die Landwirte immerhin selbst bestimmen, bei welchen Kulturen sie Dünger einsparen wollen.

Als Vorbild für die 20 Prozent Unterdüngung diente Dänemark. Die dortigen  Bauern haben sich laut Klöckner 10 Jahre lang an diese Einschränkung gehalten und so die Nitratbelastung es Grundwassers deutlich reduzieren können. 

Grundwassermessung sei nicht repräsentativ

Von  Bauernseite hiess es, die Messstellen für Nitrat im Grundwasser seien nicht repräsentativ über Deutschland verteilt. Die so erhobenen Werte seien daher nicht aussagekräftig.

Klöckner wehrt sich gegen diesen Vorwurf: Mittlerweile sei ein anderes als das alte Messnetz im Einsatz. Für den Betrieb sind die einzelnen Bundesländer verantwortlich. Die Agrarministerin ermahnte daher die Bundesländer, für Transparenz bei Kritik an den Methoden, der Anzahl oder Lage der Messstellen zu sorgen.   

 

Es droht eine Klage

Wenn sich in Deutschland beim Gewässerschutz nicht bis im April etwa bewegt, droht dem Land eine Klage der EU-Kommission. Es könnte zu einer Verurteilung kommen, wegen der Deutschland 850'000 Euro Zwangsgeld pro Tag oder einen Pauschalbeitrag zahlen müsste. 

Verpflichtung würde bleiben

Selbst wenn das Zwangsgeld bezahlt werden würde, die Verpflichtung zur Nitratreduktion bliebe bestehen. Die EU-Kommission würde aber in diesem Fall ohne weitere Beratungen oder Ausnahmen ihre angedachten Verschärfungen durchsetzten, so Klöckner.