Die Verantwortung für den Umbau der Tierhaltung hin zu besseren Haltungsbedingungen liege bei Landwirten und Einzelhandel, so das Resultat des Wissenschaftlichen Dienstes des deutschen Bundestags. Untersucht wurde die rechtliche Umsetzbarkeit einer Tierwohlabgabe auf tierische Produkte, berichtet Agrarheute.   

Fehlendes Gruppeninteresse und -verantwortung

Die vorgeschlagene Tierwohlabgabe, die einen Preisaufschlag von 40 Cent pro Kilo Fleisch, 2 Cent pro Kilo Milch und pro Ei, sowie 15 Cent pro Kilo Käse oder Butter vorsah, ist laut Gutachten möglicherweise verfassungswidrig. Mit der pauschalen Preiserhöhung auf diese Produkte würden mehrere Millionen Fleischkonsumenten abgabepflichtig. 

Bei diesem grossen Kreis könne man nicht von einem «einheitlichen Gruppeninteresse» ausgehen. Ausserdem bestehe auch keine spezifische Gruppenverantwortung der Fleischkonsumenten für eine Verbesserung der Haltungsbedingungen. 

 

Das war die Idee

Der Plan einer Tierwohlabgabe auf Fleisch, Eier und Milchprodukte stammt von der deutschen Landwirtschaftsministerin Julia Klöckner. Sie hatte den Preiskampf speziell bei Fleisch kritisiert, wie Der Tagesspiegel schreibt. Ziel des Ganzen sei es, Landwirtinnen und Landwirte z. B. bei der Finanzierung besserer Ställe zu unterstützen und so rasch die Haltungsbedingungen in Deutschland zu verbessern. Unter dem herrschenden heftigen Preisdruck seien solche Investitionen in mehr Tierwohl für Landwirte nicht möglich.

Trotz der höheren Preise betonten mehrer politische Befürworter der Abgabe, Fleisch dürfe nicht zum Luxusprodukt für Reiche werden. Es dürfe aber auch keine «Alltagsramschware» sein.