Der Gesetzentwurf von Arbeitsminister Hubertus Heil (SPD) sieht vor, dass in grösseren Betrieben der Branche ab dem 1. Januar 2021 im Kerngeschäft Schlachtung, Zerlegung und Fleischverarbeitung keine Werkvertrags- oder Leiharbeiter mehr beschäftigt werden dürfen.

Kleine Betreibe sind nicht eingeschlossen

Bei Verstössen drohen Bussgelder. Ausgenommen sind Fleischerhandwerksbetriebe mit maximal 49 Mitarbeitern. Eingeführt werden sollen ausserdem eine Pflicht zur elektronischen Arbeitszeiterfassung, Mindestanforderungen für Gemeinschaftsunterkünfte und eine Mindestquote für Arbeitsschutzkontrollen. Ab 2026 sollen jährlich mindestens fünf Prozent der Betriebe kontrolliert werden.

Corona brachte den Fokus auf Arbeitsbedingungen

Hintergrund des Vorhabens sind die gehäuften Corona-Fälle in Schlachtbetrieben in den vergangenen Monaten. Dadurch waren die schon länger kritisierten Arbeitsbedingungen in der Fleischbranche mit vielen osteuropäischen Beschäftigten und deren Unterbringung erneut in den Fokus gerückt. Nach dem Kabinettsbeschluss muss das Gesetz noch durch Bundestag und Bundesrat.