Nur wenige Wochen nach Infektionsausbrüchen an ersten Firmenstandorten hat die deutsche Regierung am Mittwoch Konsequenzen beschlossen. Für ein Geschäftsmodell, das Ausbeutung und eine Ausbreitung von Pandemien in Kauf nehme, könne es in Deutschland keine Toleranz geben, sagte Arbeitsminister Hubertus Heil. Ein Kernpunkt ist ein weitgehendes Verbot von Werkverträgen.

Dass die Politik nun recht schnell durchgreifen will, liegt auch an schon lange bekannten Problemen. Gewerkschafter prangern seit Jahren verschachtelte Konstruktionen mit Sub-, Sub-, Subunternehmern an, um Bedingungen für die oft aus Osteuropa stammenden Arbeiter zu drücken.

Schwere Verstösse gegen Arbeitsschutz

Eine Kontrollaktion in Nordrhein-Westfalen ergab im vergangenen Jahr in 26 von 30 begutachteten Betrieben teils schwere Verstösse gegen den Arbeitsschutz. Schichten von mehr als 12 Stunden waren nicht selten. Die vom Kabinett auf den Weg gebrachten Eckpunkte sollen ausdrücklich auch vermeiden, dass Regeln umgangen werden. Heil will nun einen Entwurf für das Gesetzgebungsverfahren erarbeiten. Ein Überblick:

Werkverträge: Das Schlachten und Verarbeiten von Fleisch soll ab 1. Januar 2021 nur noch mit Arbeitnehmern des eigenen Betriebes zulässig sein. Dafür Werkverträge zu vergeben - also die komplette Ausführung von Arbeiten bei anderen Firmen einzukaufen -, wäre dann tabu.

Heil erläuterte, dies ziele auf industrielle Fleischwerke, auch von grossen Handelsketten und Familienunternehmern - aber zum Beispiel nicht auf kleinere Handwerks-Schlachtereien oder Wurstbestellungen von Verbrauchern im Supermarkt. Für die Fleischbranche unterbunden werden soll nun, dass Firmen Kernbereiche ihrer Tätigkeit auslagern.

Zustimmung des Gewerkschaftsbunds

Der Deutsche Gewerkschaftsbund (DGB) begrüsste eine solche Grundlage, um «organisierter Verantwortungslosigkeit» durch ganze Ketten von Subunternehmern ein Ende zu machen. Dies könne das bisherige System beenden, das Beschäftigte zu «rechtlosen Arbeitsnomaden» mache, sagte DGB-Vorstandsmitglied Anja Piel. Heil erklärte, er setzte darauf, dass bisher ausgelagerte Beschäftigte nun schrittweise direkt bei den Schlachtunternehmen angestellt werden. Das sei auch «kein Hexenwerk».

Kontrollen: Um Regeln durchzusetzen, müssen sie überwacht werden. Doch die Arbeitsschutz-Kontrollen der zuständigen Länderbehörden in der ganzen Wirtschaft sinken insgesamt seit Jahren. Unabhängig von neuen Gesetzen strebt Heil eine Überwachungsoffensive auch mit dem Zoll und Ordnungs- und Gesundheitsämtern in bestimmten Branchen an - darunter sollen auch Erntehelfer sein.

Meldepflicht und Bussgelder: Arbeitgeber sollen verpflichtet werden, die Behörden über Wohn- und Einsatzorte ausländischer Arbeitskräfte zu informieren. Kommen soll auch eine Pflicht zur digitalen Erfassung von Arbeitszeiten. Bei Verstössen sollen dann höhere Bussgelder drohen: Den Rahmen dafür will Heil von 15 000 Euro auf 30 000 Euro anheben.

Die Reaktionen: Von der Wirtschaft kamen scharfe Proteste. «Wir dulden keine Verstösse und Mängel in Hygiene, Arbeitsschutz und Unterbringungssituation», erklärten die Arbeitgeberverbände. Es sei aber inakzeptabel, wenn Mängel einzelner Firmen missbraucht würden, erfolgreiche und flexible Instrumente wie Werkverträge abzuschaffen.