Der Grenzschutz für die Schweizer Landwirtschaft ist für viele Bauern das letzte Bollwerk gegen die günstige Konkurrenz aus dem Ausland. Wie die «Aargauer Zeitung» schreibt, ist dieses Bollwerk aber nicht gerade solide.

Mit Juristenkniff zur Zollfreiheit 

Das haben nämlich Deutsche Landwirte herausgefunden. Mit einem juristischen Kniff können sie Waren in die Schweiz importieren, und zwar zollfrei. Dafür müssen sie nichts weiter machen, als ein Unternehmen mit Sitz im Schweizer Grenzgebiet zu gründen. Und sie müssen Wohn- und Wirtschaftsgebäude ebenfalls in der inländischen Zollgrenzzone errichten und nutzen. Eine Briefkastenfirma indes wird von den Behörden nicht geduldet.

Dass das möglich ist, ist einem Abkommen aus dem Jahre 1958 geschuldet. Genauer; dem schweizerisch-deutschen «Abkommen über den Grenz- und Durchgangsverkehr», abgeschlossen am 5. Februar 1958, in Kraft seit dem 1. Januar 1961. Das Abkommen erklärt die «beiderseitigen Gebietsstreifen, die sich entlang der gemeinsamen Zollgrenze und am Bodensee entlang den Ufern auf eine Tiefe von 10 km erstrecken», zu zollfreien Gebieten.

SBV ärgert sich

In diesen Grenzzonen ist länderübergreifende Landwirtschaft möglich; und das wissen viele Schweizer Landwirte. Das nämlich ennet der Grenze noch ein paar Felder bewirtschaftet und die Ernte in der Schweiz verkauft wird, ist nicht ungewöhnlich. Süddeutsche Bauern monieren schon, dass ihre Schweizer Kollegen die Bodenpreise in die Höhe trieben. Dass nun aber deutsche Bauern mit juristischen Finten versuchen, die Vorteile des landwirtschaftlichen Bewirtschaftungsverkehrs zu nutzen, stösst auf wenig Verständnis. Der Schweizer Bauernverband hält gemäss «Aargauer Zeitung» fest, dass das «nicht im Sinn und Geist des Abkommens mit Deutschland und auch nicht im Sinne des Schweizer Rechtes» sei.

Der SBV verlange weitere Auskünfte und werde sich voraussichtlich noch vor den Sommerferien mit Verantwortlichen der Zolldirektion treffen, heisst es im Text weiter.

hja