Hinter dem EPSD stehen das Bundesamt für Umwelt (Bafu) und das Bundesamt für Landwirtschaft (BWL).

Melden und Bekämpfen

Schädlinge mit hohem Schadenspotenzial, die in der Schweiz nicht oder nur lokal vorkommen, sind Quarantäneorganismen (QO). Sichtungen müssen dem kantonalen Pflanzenschutzdienst gemeldet und Befallsherde bekämpft werden. In den Kästen rechts finden Sie eine Auswahl von QO der Land- und Forstwirtschaft. Ein solcher ist auch der Asiatische Laubholzbockkäfer (Bild rechts).

Strengere Vorschriften ab 2020

Die Einfuhr gewisser Pflanzen ist verboten, für andere braucht es passende Dokumente. Vorschriftswidriges wird am Zoll beschlagnahmt und vernichtet. Ab dem 1. Januar 2020 gilt ein neues Schweizer Pflanzengesundheitsrecht. Es soll den Kampf gegen eingeschleppte gebietsfremde Arten mit strengeren Vorschriften unterstützen. Zudem soll das Umweltschutzgesetz (USG) angepasst werden, damit auch ausserhalb von Landwirtschaft und Wald invasive gebietsfremde Arten bekämpft werden. Grundstückeigentümer sind gefordert: im Garten haben Kirschlorbeer und Goldrute nichts verloren.

Direktzahlungen betroffen

Wachsen auf mehr als fünf Prozent einer (Teil-)Fläche Problempflanzen (einheimische oder gebietsfremde), können laut Dierktzahlungsverordnung die Beiträge für QI gekürzt werden.

Eine Liste der Quarantäneorganismen finden Sie hier.

 

Gebietsfremde Pflanzen, Insekten und Pilze breiten sich weiter aus

Dieser Artikel ist Teil des Artikels "Gebietsfremde Pflanzen, Insekten und Pilze breiten sich weiter aus". Hier geht es zum Hauptartikel. Weiterlesen