Bei der Betriebsübernahme kann Zupachtland nicht einfach weiter bewirtschaftet werden. Der Verpächter muss einverstanden sein und dies schriftlich bestätigen.
Artikel lesen
Bettina möchte den elterlichen Landwirtschaftsbetrieb käuflich erwerben und weiter bewirtschaften. Das landwirtschaftliche Gewerbe verfügt über 18 ha Eigenland und 15 ha Pachtland. Ist es selbstverständlich, dass Bettina das Pachtland ebenfalls weiter bewirtschaften kann?
Die Übernahme von Zupachtland bei der Betriebsübergabe ist im Landwirtschaftlichen Pachtgesetz (LPG) durch Art. 19 geregelt. ...